Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für das Abonnementwesen und digitale Angebote sowie für den Bezug von Produkten
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der common verlagsgenossenschaft eG, Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin („Verlag“) für das Abonnementwesen und digitale Angebote sowie für die Lieferung von Waren und Produkten. Der Verlag ist Herausgeber der überregionalen Monatszeitung OXI – Wirtschaft anders denken („OXI“) sowie weiterer Verlagsprodukte.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
- Geltungsbereich
1.1 Für Abonnementverträge (Lieferung periodischer Druckwerke bzw. periodisch aktualisiertes Angebot digitaler Angebote), für Zeitzugangsverträge (z.B. Wochen- bzw. Monats-, Mehrmonats- oder Jahrespass für vorhandene kostenpflichtige Inhalte) sowie Einzelverkäufe digitaler Inhalte sowie für Lieferungen von Produkten jeder Art („Produkte“) des Verlages gelten die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bedingungen des Verlages.
1.2 Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb der Länder der Europäischen Union und der Schweiz möglich, Buchsendungen versenden wir nur deutschlandweit.
Für Lieferungen von Abonnements in das sonstige Ausland kontaktieren Sie bitte den Verlag unter dieser Adresse:
common verlagsgenossenschaft eG Aboservice
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
abo [at] oxiblog [punkt] de
- Angebot, Vertragsschluss, Lieferungsvorbehalt
2.1 Die Webseiten und Anzeigen sowie Werbematerialien jeder Art des Verlages stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Bestellung verbindlich abschließen“ geben Sie als Besteller:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Vor Abschluss des Bestellprozesses werden Sie über den Gesamtpreis sowie über etwaige Angaben zu Laufzeit und Leistungsumfang informiert. Nach Aufgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Mitteilung, die den Eingang Ihrer Bestellung beim Verlag bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Verlag die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder der Bestellung durch Versenden der Ware oder durch die Bereitstellung des Angebotes (z.B. durch Freischaltung digitaler Inhalte) tatsächlich entspricht. Prämienangebote gelten nur, solange der Vorrat reicht und grundsätzlich auch nur für eine Prämienlieferung in Deutschland. Der Verlag behält sich andernfalls vor, angemessene Ersatzartikel zu liefern.
2.2 Sollten einzelne Zeitungsausgaben oder Produkte nicht mehr lieferbar sein, so besteht kein Lieferanspruch. Der Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt.
2.3 Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Ausführungszeitpunkt beim Verlag eingegangen ist. Bei Umzügen ist die neue Anschrift mitzuteilen.
2.4 Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur gemäß den Regelungen dieser AGB. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare von OXI wird nicht gehaftet und kann kein Ersatz geleistet werden.
- Print-Abonnements (Druckausgaben von OXI), Verlängerung und Kündigung
3.1 Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen mit unterschiedlicher Laufzeit und unterschiedlicher Bezugsberechtigung (z.B. für ermäßigte Abonnements) erhältlich. Preise und Lieferbedingungen entnehmen Sie bitte den Angaben während Ihrer Bestellung.
3.2 Befristete Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten laufen Abonnements auch nach Ablauf einer Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer gekündigt werden.
3.3 Abonnementverträge verlängern sich in der Regel automatisch um jeweils ein Jahr, wobei der Kunde sie jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des aktuellen Vertragsmonats kündigen kann. Für bereits bezahlte Bezugszeiten wird das Abonnement nach Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine sofortige Beendigung und anteilige Rückerstattung der Zahlung.
3.4 Die Abbestellung bzw. Kündigung ist in Textform an den OXI-Aboservice zu richten.
common verlagsgenossenschaft eG Aboservice
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
abo [at] oxiblog [punkt] de
- Digital-Abonnements (Onlineausgaben von OXI) und digitaler Einzelerwerb
4.1 Neben Print-Angeboten des Verlages stehen hiervon unabhängig entgeltpflichtige digitale Abonnements von OXI (Online Zeitzugänge) sowie das Angebot zum Erwerb einzelner digitaler Ausgaben („Einzelerwerb“) zur Verfügung. Die jeweiligen Preise und Leistungsbeschreibungen sind im Bestellprozess ausgewiesen.
4.2 Sämtliche digitalen Inhalte für digitale Abonnements oder den Einzelabruf können ausschließlich online über die vom Verlag zur Verfügung gestellte App auf verschiedenen Plattformen bzw. dem Online-Angebot zum Lesen abgerufen werden. Es obliegt Ihnen, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App bzw. des Online-Angebots des Verlages zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware. Die ordnungsgemäße Nutzbarkeit setzt in jedem Fall voraus, dass Ihr System die vom Server des Verlages übermittelten Cookies akzeptiert. Anfallende Kosten für die Internetverbindung (Telekommunikationsentgelte) haben Sie zu tragen. Inhalte der E-Paper-Ausgabe können offline als pdf gespeichert und abgerufen werden.
Die Bereitstellung digitaler Inhalte zum angegebenen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden. Der Verlag wird im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren und im Einflussbereich der common liegenden zu verantwortende Störungen unverzüglich beseitigen.
4.3 Für die Nutzung unserer digitalen Inhalte ist eine Registrierung erforderlich, in deren Zuge Sie ein Nutzerkonto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort festlegen. Die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Bitte sorgen Sie daher in jedem Fall für eine ordnungsgemäße und für dritte Personen unzugängliche Aufbewahrung dieser Zugangsdaten.
4.4 Die/der Leser:in kann innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe den erworbenen digitalen Inhalt auch erneut herunterladen. Nach Ablauf der Jahresfrist ist der Verlag nicht mehr verpflichtet, dem Nutzer das Herunterladen des erworbenen digitalen Inhalts zu ermöglichen. Dem Verlag steht es dabei frei, bereits erschienene Ausgaben auch nachträglich zu ändern.
4.5 Der Zugang zu den digitalen Inhalten bzw. zu den Apps kann auf insgesamt bis zu drei Geräte/Downloads und ein Endgerät gleichzeitig beschränkt werden.
4.6 Die vom Verlag angebotenen digitalen Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. Mit Abruf von digitalen Inhalten erhalten Sie unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung eine einfache, nicht übertragbare (insbesondere nicht unterlizenzierbare) und auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte Nutzungslizenz an den digitalen Inhalten ausschließlich für den privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch. Das Nutzungsrecht berechtigt gemäß der Funktionalität der von uns angebotenen Apps und der Website oxiblog.de zur Recherche und zum Lesezugriff auf die vom Verlag bereitgestellten Inhalte. Sie sind nicht berechtigt, die Inhalte des Verlages über die in dieser Rechteeinräumung gestatteten Nutzung hinaus zu verwerten.
4.7 Die/der Kund:in kann bis zum Ende des Zeitzugangsvertrags auf die digitalen Inhalte zugreifen. Ein Abruf von Inhalten ist nach Beendigung des Abonnements nicht mehr möglich.
4.8 Befristete digitale Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten laufen digitale Abonnements auch nach Ablauf einer Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer gekündigt werden.
Online-Zeitzugänge verlängern sich in der Regel um einen Nutzungszeitraum von einem Jahr und können jederzeit unter der Einhaltung der Frist von vier Wochen zum Ende des aktuellen Vertragsmonats gekündigt werden. Für bereits bezahlte Bezugszeiten wird das Abonnement nach Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine sofortige Beendigung und anteilige Rückerstattung der Zahlung.
Die Kündigung Ihres Digital-Abonnements ist in Textform an den OXI-Aboservice zu richten:
common verlagsgenossenschaft eG Aboservice
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
abo [at] oxiblog [punkt] de
4.9 Besondere Bestimmungen
Die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen dieser Ziffer gelten für unsere einzelnen Angebote wie beschrieben und gehen im Kollisionsfalle den allgemeinen Bedingungen vor.
Einzelausgabe Digital
Neben digitalen Abonnements können Ausgaben von OXI auch durch digitalen Einzelabruf für den Lesezugriff zu einem einmaligen Pauschalpreis erworben werden. Den Zugriff auf Ihre digitale Einzelausgabe erhalten Sie online über die App des Verlages oder über den Browser. Der Zugang ist auf Dauer angelegt und kann lediglich durch die Gesamtverfügbarkeit unseres Angebotes bzw. der jeweiligen Einzelausgabe zeitlich eingeschränkt werden. Der Verlag gewährleistet jedoch in jedem Falle eine Mindestverfügbarkeit für die Dauer von einem Jahr nach Vertragsschluss.
- Widerrufsrecht und Ausschluss des Widerrufsrechts
WIDERRUFSRECHT FÜR ABONNEMENTS
Sie haben das Recht, Abonnementverträge binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Ihnen die erste Ausgabe zum Abruf bereitgestellt wurde oder an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (common verlagsgenossenschaft eG Aboservice Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin abo [at] oxiblog [punkt] de) mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Für die sofort nutzbaren digitalen Zeitzugänge und Einzelkäufe besteht kein Widerrufsrecht.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an den common verlagsgenossenschaft eG Aboservice Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR DEN VERKAUF VON WAREN
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (common verlagsgenossenschaft eG Aboservice Franz-Mehring-Platz 110243 Berlin abo [at] oxiblog [punkt] de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an common verlagsgenossenschaft eG Aboservice Franz-Mehring-Platz 110243 Berlin zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: die common verlagsgenossenschaft eG Aboservice
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
abo [at] oxiblog [punkt] de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ___________
Name des/der Verbraucher(s): ___________
Anschrift des/der Verbraucher(s) : ___________
________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
______
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
AUSSCHLUSS DES WIDERRUFRECHTS
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (Einzelverkäufe) mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
- Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
6.1 Alle angegebenen Preise sind Endpreise in EURO und enthalten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen alle Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit einschlägig. Anfallende Versandkosten hat die/der Besteller:in zu tragen und werden vom Verlag bei der Bestellung ausgewiesen. Der Verlag behält sich vor, bestimmte Produkte in Deutschland versandkostenfrei zu versenden. Zoll- oder Einfuhrgebühren sowie ggf. anfallende Steuern für Lieferungen in das Ausland trägt die/der Besteller:in.
6.2 Die/der Kund:in erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlungsaufforderung an seine genannte E-Mail-Adresse zugesendet wird. Der Bezugspreis ist entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus unmittelbar nach Rechnungsstellung im Voraus fällig. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Termin, gerät die/der Kund:in nach § 286 Abs.3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dasselbe gilt, wenn eine vereinbarte Abbuchung vom Konto der/des Besteller:in aus Gründen, die die/der Besteller:in zu vertreten hat, scheitert. Für jede Mahnung durch die common verlagsgenossenschaft eG nach Verzugseintritt hat die/der Besteller:in eine Mahngebühr in Höhe von 3,- Euro an die common verlagsgenossenschaft eG zu zahlen. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht der/dem Besteller:in frei.
Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist dieser neue Bezugspreis ab der Verlängerung des Abonnements zu entrichten.
6.3 Den ermäßigten Bezugspreis für ein digitales Abonnement von OXI erhalten Menschen, die studieren, eine Ausbildung absolvieren, zur Schule gehen. Für die Bezugsberechtigung ist im Zuge des Bestellprozesses ein Nachweis notwendig.
6.4 Die Zahlung der Abonnements von OXI und der Kauf von Produkten sind grundsätzlich per Bankeinzug, PayPal, Kredikarte oder per Rechnung möglich. Die Lieferung von Produkten erfolgt ab einem Bestellwert von 150,00 EUR nur gegen Vorkasse. Für verschiedene Herkunftsorte, Abonnements oder Produkte können im Ermessen des Verlages die zur Auswahl gestellten Zahlungsarten eingeschränkt oder erweitert werden.
6.5 Für Abozahlungen (Print- und Digital) ist ausschließlich folgende Bankverbindung zu verwenden:
common verlagsgenossenschaft eG
Berliner Volksbank
IBAN: DE 78 1009 0000 2625 8380 05
BIC: BEVODEBB
- Lieferung, Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Zeitung innerhalb Deutschlands frei Haus an die von der Besteller:in angegebene Lieferadresse.
7.2 Die vom Verlag gelieferten Zeitungen und Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche im Eigentum des Verlages.
7.3 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
7.4 Sollten Produkte nicht mehr lieferbar sein, behält sich der Verlag vor, sich von der Vertragspflicht zu lösen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verlag, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
- Datenschutz
Ausführliche Informationen bzgl. der Verarbeitung und eventueller Speicherung Ihrer Daten können Sie unserer separaten Datenschutzerklärung entnehmen.
- Haftung
9.1 Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter:in oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Dasselbe gilt für den Fall einer schriftlich übernommenen Garantie über die Beschaffenheit der Sache, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Im Übrigen haftet der Verlag nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die/der Kund:in regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9.1.
9.3 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.4 Soweit eine Haftung des Verlages ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Der Verlag ist bemüht, den Zugang und die Abrufbarkeit der zur Verfügung gestellten Onlineinhalte und der App durchgängig zur Verfügung zu stellen, kann dies jedoch nicht gewährleisten. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der App und die Erreichbarkeit der Server des Verlages.
- Sonstiges
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Bestellungen aus dem Ausland.
10.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie Kund:innen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben bzw. die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb dieser Länder verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.
AGB Anzeigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften und Zeitungen der common verlagsgenossenschaft eG, Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin („Verlag“).
- Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende AGB für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften und Zeitungen des Verlages gelten gegenüber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Anzeigenaufträge und Abschlüsse ausschließlich.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AGB des Verlages gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Anzeigenauftrag bzw. den Abschluss vorbehaltlos ausführt.
- Anzeigenauftrag und Abschluss
2.1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn dieser AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die terminierte Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel wie z.B. Beilagen (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.2 „Abschluss“ im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst aufgrund des Abrufes des Auftraggebers erfolgen.
- Anzeigenabruf
Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Abschluss innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Erstattung von Nachlässen bzw. Rabatten
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Veröffentlichung von Anzeigen entsprechenden Nachlass bzw. Rabatt dem Verlag zu erstatten.
- Errechnung der Abnahmemengen/Größenberechnung
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird nach der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe zugrunde gelegt.
- Ablieferung beim Verlag
6.1 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
6.2 Anzeigen, die gemäß dem Anzeigenauftrag oder dem Abruf nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn die Veröffentlichung auf diese Weise nicht auszuführen ist.
- Textteil-Anzeigen, Anzeigen mit Coupon und Advertorials
7.1 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7.2 Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Coupon auch Rücken an Rücken zu platzieren, sofern eine andere Form der Veröffentlichung für den Verlag nicht zumutbar ist.
7.3 Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Druckschrift (in Typo, Grafik, Farbe, Spalten) unterscheiden. Sie enthalten Text und Werbung Dritter und sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Das Advertorial kann durch den Verlag ohne Rücksprache mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters sowie das Recht vor, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Dem Verlag ist ein Advertorial mindestens fünf Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.
- Ablehnung der Veröffentlichung
8.1 Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, den Abruf bzw. die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, insbesondere wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde,
- deren Veröffentlichung für den Verlag insbesondere wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten
- Grundsätzen des Verlages unzumutbar ist,
- die Anzeige Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthält oder
- sich die Anzeige in Bild, Text oder Aufmachung auf die Zeitung bezieht.
8.2 Die Ablehnung des Abrufes bzw. der Veröffentlichung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8.3 Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
- Verbundwerbung
Anzeigen, die Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung des Verbundaufschlags.
- Druckvorlagen und Proofs
10.1 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter – gegebenenfalls digitaler – Druckvorlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen dem Format bzw. den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen.
10.2 Proofs werden vom Verlag nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Proofs. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung der Proofs an den Auftraggeber gesetzten Frist mitgeteilt werden.
10.3 Die Kosten des Verlages für auf Wunsch des Auftraggebers vom Verlag erstellte Druckvorlagen oder für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der vom Auftraggeber gelieferten Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
10.4 Druckvorlagen des Verlages werden nur im Falle eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises bei der Lieferung an den Verlag an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung der Druckvorlagen endet in jedem Fall sechs Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.
- Rechte wegen Mängeln
11.1 Der Auftraggeber hat die Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Verlag binnen einer Frist von einer Woche ab Veröffentlichung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen eines Jahres ab Veröffentlichung der Anzeige anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt mit der Folge, dass der Auftraggeber seine Mängelrechte nach Ziffer 10.2 und 10.4 verliert.
11.2 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
11.3 Der Verlag hat das Recht, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn
- dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder
- dies für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
11.4 Lässt der Verlag eine ihm für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige oder ist die veröffentlichte Ersatzanzeige erneut mangelhaft, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz anstatt der Leistung verlangen. Die Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz anstatt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
11.5 Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige.
- Haftung
12.1 Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung des Verlages ist in diesen Fällen begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe des Gesamtvolumens des Anzeigenauftrages.
12.3 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 12.2 – ausgeschlossen.
12.4 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 12.2 und 12.3 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
12.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 12.2 und 12.3 gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Verlages.
- Preise und Zahlungsbedingungen
13.1 Preise, Aufschläge und Nachlässe bzw. Rabatte ergeben sich für alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. des Abrufes gültigen Preisliste des Verlages.
13.2 Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. dem Zeitpunkt des Abrufes und der Veröffentlichung der Anzeige ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich während dieser Zeit auf Seiten des Verlages die Kostenfaktoren für die Veröffentlichung der Anzeige (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen, Lohnerhöhungen oder Materialpreisanhebungen), so dass der Verlag gezwungen ist, seine Preisliste entsprechend anzupassen, ist der Verlag berechtigt, die hieraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
13.3 Der Verlag versendet die Rechnungen vor der Veröffentlichung der Anzeige. Die Rechnungen des Verlages werden innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen und vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
13.4 Der Verlag gewährt die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe bzw. Rabatte für alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden. Rabatte werden nicht für Unternehmen gewährt, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge bzw. Abschlüsse zu tätigen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
13.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Verlag Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem gültigen Basiszinssatz fordern.
13.6 Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung zu verlangen.
13.7 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von der teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung aller dem Verlag nach dem Anzeigenauftrag zustehenden Beträge abhängig zu machen.
13.8 Zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung behält sich der Verlag vor, vom Auftraggeber Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
- Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers mit Veröffentlichung der Anzeige einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Werbungsmittler und Werbeagenturen
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
- Rechtegarantie und Rechtseinräumung
16.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag diesbezüglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Schließlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren.
16.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbeanzeigen in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen räumlich unbegrenzt übertragen.
- Höhere Gewalt
17.1 Fälle höherer Gewalt berechtigen den Verlag, die Veröffentlichung der Anzeigen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird dem Verlag die Veröffentlichung infolge der höheren Gewalt, mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich, wird der Verlag von der Veröffentlichungspflicht frei. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche der Verlag nicht zu vertreten hat und durch die dem Verlag die Veröffentlichung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. bei Streik, rechtmäßiger Aussperrung, (Bürger-)Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausführverboten, Energie- und Rohstoffmangel und vom Verlag nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wird der Verlag von der Veröffentlichungspflicht frei, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Anzeigenauftrag bzw. dem Abschluss zurückzutreten.
17.2 Beeinträchtigen Fälle der höheren Gewalt lediglich die Auflagenhöhe des Verlagsobjekts, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Der Anzeigenauftrag und Abschluss sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten des Auftraggebers ist der Sitz des Verlages.
18.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
18.4 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
18.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.
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Berlin, Dezember 2022