Wirtschaft
anders denken.

Billionen Euro gerecht an alle Jungen verteilen

03.01.2017

Die Schweizer Ökonomen Guy Kirsch und Volker Grossmann wollen hohe Erbschaften zu 100 Prozent besteuern. Fast alle sind gegen sie. Für ihre Idee wären der englische Philosoph John Locke, Denis Diderot, der französische Philosoph und Aufklärer, die deutschen Philosophen Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Lebten sie doch noch!

Nichts spricht so entschieden für den prekären, um nicht zu sagen vorwissenschaftlichen Status der Ökonomie – die von sich behauptet, sie sei eine richtige Wissenschaft – wie die Tatsache, dass sie auf alle wesentlichen Fragen immer entweder zwei Antworten kennt, die sich völlig ausschließen, oder gar keine. Ist Wachstum notwendig? Ist Erben in einer Gesellschaft gerechtfertigt, die angeblich auf dem Tausch von Äquivalenten und auf Märkten mit völliger Vertragsfreiheit beruht? Befördern Einkommensunterschiede den Wohlstand, oder schaden sie ihm? Warum belebt die Konkurrenz unter den Theorien der Ökonomie nicht, wie angeblich sonst überall, deren Qualität und Schlüssigkeit?

Systemwidrige, kommunistische Ketzerei

Der emeritierte Ökonomieprofessor Guy Kirsch und sein Kollege Volker Grossmann haben jüngst mit beachtlichem Echo in den Medien die These begründet: »Erben ist ungerecht.« Sie plädieren dafür, »den Nachlass reicher Menschen zu hundert Prozent« zu besteuern. Die überwiegende Mehrzahl der universitären Mainstream-ÖkonomInnen mit Lehrstuhl hält derlei selbstverständlich für glatte kommunistische Ketzerei, utopische Spielerei oder wahlweise wenigstens für wachstumsfeindlich, systemwidrig, arbeitsplatzvernichtend, wirklichkeitsvergessen, demotivierend.

Noch ein Nachschlag gefällig? Die beiden Schweizer Professoren schlagen vor, Erbschaften nicht an vermeintlich »Erbberechtigte« zu geben, sondern in einem Fonds zu sammeln, aus dem – nach demokratisch-rechtsstaatlich legitimierten Entscheidungen – Vorhaben finanziert werden, die der gesamten Generation Heranwachsender dienen; nicht nur ein paar Happy Few. Eine ihrer Ideen: Mit dem Geld, das in den Fonds fließt, werden »alle … Mitglieder der heranwachsenden Generation«, also auch die Söhne und Töchter reicher Eltern, mit einem bestimmten, für jede und jeden gleichen Betrag ausgestattet. Wichtig ist ihnen: »dass alle ein Erbe erhalten«, argumentieren sie unter anderem in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung.

Plädoyer für »individualistischen Liberalismus«

Mit Gleichmacherei habe das nichts zu tun, so ihre Argumentation, denn: »Wer den Einzelnen ernst nimmt, muss es geradezu als Ärgernis empfinden, wenn Söhne und Töchter reicher Väter im Zweifel nur deshalb besser als andere durch das Leben gehen können, weil sie reiche Eltern haben.« Die beiden Autoren halten das für eine zwingende Konsequenz aus dem »individualistischen Liberalismus«, auf den sie sich als Ökonomen beziehen. Dieser Liberalismus, auf den sich auch – meist fälschlicherweise – die meisten Mainstream-ÖkonomInnen berufen, hat seine Wurzeln im philosophisch radikalen Denken des Aufklärungszeitalters. Er steht im Gegensatz zum heute vorherrschenden Vulgär- Liberalismus des 19. und 20. Jahrhunderts, für den der Markt das Beste ist und alles zum Guten regelt – und der bloß auf der buchhalterisch-trivialen Plusmacherei und Moneymaker-Litanei beruht, auch wenn er sich als Wissenschaft der Volks- oder Betriebswirtschaft hochstapelt.

Die Möglichkeit, Vermögen zu vererben, entspringt nach Meinung von Kirsch und Grossmann gerade nicht dem »liberal-individualistischen« Denken, wie heute suggeriert wird, sondern folgt anachronistisch »feudal-tribalen« Bräuchen; also beispielsweise den Erbfolgeregeln von Adelshäusern oder alten Brautgeld- und Heiratsregeln. Die echten Väter liberaler Denkweise, also jenes Konzepts in Philosophie, Ökonomie und Sozialwissenschaft, das auf der Freiheit des Individuums und der Aufklärung beruht, haben noch gewusst, was heutige ÖkonomInnen in ihrer überwiegenden Mehrheit nicht mehr gelernt oder vergessen haben.

Erben sind an der Erzeugung des Vererbten selten beteiligt.

Tweet this

Zu diesen Vätern des seriös fundierten Liberalismus gehört der englische Philosoph und »Vater des Liberalismus« John Locke (1632-1704). Er anerkannte nur zwei Formen des Eigentums, dasjenige »eines jeden Menschen an seiner Person« und dasjenige an der »Arbeit seines Körpers und des Werks seiner Hände«. Das Erben von Vermögen erfüllt diese Bedingung nicht, denn Erben sind in der Regel bei der Erzeugung des Vererbten nicht oder nur marginal beteiligt. Den ErbInnen als bloßen Trittbrettfahrern des Erwerbens gab der Aufklärer Locke einen bis heute gültigen Bescheid: »Wer nicht den gleichen Rechtsanspruch wie der Vater, nämlich den der Zeugung, hat«, kann nicht Erbe sein.

Lockes Gedanke richtete sich nicht nur gegen die Übertragung von Vermögen mittels Erbschaft, sondern auch gegen die vermeintlich natürliche, aristokratisch- dynastische Erbfolge, mit der Namen, Titel sowie politische Gebiets- und Herrschaftsansprüche von Generation zu Generation – mit der zwiespältigen Berufung auf »Recht« – weitergereicht werden. Locke argumentiert dagegen: »Niemand hat ursprünglich einpersönliches Herrschaftsrecht mit Ausschluss aller übrigen Menschen über irgendetwas.« Auch Denis Diderot, der französische Philosoph und Aufklärer (1713 –1784), lehnte in seiner berühmten »Encyclopédie« ein Erbrecht ab. Er kennt nur zwei »rechtschaffene Mittel, ein Vermögen zu erwerben: Talent und Arbeit«. Kirsch und Grossmann erinnern mit ihrer Unterscheidung zwischen philosophisch begründetem »liberal-individualistischem« Denken und bloß »feudal-tribalen« Bräuchen ihr Publikum und vor allem ihre vulgär-liberalen »Fach«-KollegInnen an die wirklichen Wurzeln des Liberalismus.

Die beiden könnten auch auf den deutschen Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) verweisen. Der zählte zwar die Vererbung – im Unterschied zu Locke – zu den rechtlich zulässigen »Erwerbsarten«, aber machte immerhin einen Unterschied zwischen »idealer« und »realer Erwerbsart«. Denn bei einer Erbschaft ist einer der beiden TauschpartnerInnen »nicht mehr«, weil er oder sie tot ist, und »eine Übertragung im empirischen Sinn« ist folglich nicht mehr möglich wie beim realen Tausch beziehungsweise Erwerb. Doch gilt auch bei Kant die politische, antiaristokratische und antidynastische Pointe weiter, wenn er feststellt, dass Staaten weder vererbt, getauscht, gekauft oder verschenkt werden können. Im Unterschied zu Vermögenswerten unterstehen Staaten nicht der Dispositionsfreiheit beziehungsweise Willkür eines Eigentümers.

Das Vererben, eine patriarchale Machtgeste

Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), Philosoph und Vertreter des Deutschen Idealismus, machte auf ein Problem der Vererbung aufmerksam, das mit der Geschichte und der rechtlichen Stellung des Familienvaters zu tun hat. Nach dem Römischen Recht verfügte das Familienoberhaupt (»pater familias«) über uneingeschränkte Gewalt, das heißt »die Macht über Leben und Tod« (»vitae necisque potestas«). Er konnte Frauen und Kinder töten lassen, in die Sklaverei verstoßen oder verkaufen. Auch die Erbfolge unterlag nur »der Willkür« des Familienoberhauptes. Mit der Entwicklung der Zivilisation trat »das Unsittliche solcher und anderer Rechte« offen zutage. Die jahrhundertelangen Versuche, die mit dem Vererben von Vermögen verbundene genuine Willkür und Unsittlichkeit in einem Prozess »tumultarischen Gesetzgebens« rechtlich zu ordnen und in sittlich akzeptable Bahnen zu leiten, führten nach Hegel nie zu einer Ordnung, die den Ansprüchen an Recht und Gerechtigkeit genügte. Diese Versuche offenbarten letztlich immer nur »das Schwierige und Fehlerhafte in unserem Erbrechte.«

»Gerechtes Erbrecht« ist ein Widerspruch, weil Willkür mit keinem noch so verwaschenen Begriff von Gerechtigkeit vereinbar ist.

Tweet this

Ein »gerechtes Erbrecht« blieb zu jeder Zeit ein Widerspruch, weil Willkür mit keinem noch so verwaschenen Begriff von Recht und Gerechtigkeit vereinbar ist. Davon hatten in den 1920er Jahren Sozialwissenschaftler zumindest noch eine Ahnung. Sie registrierten im maßgeblichen »Wörterbuch der Staatswissenschaften« des Jahres 1926 lakonisch, dass »die Gerechtigkeit des Erbrechts Zufall«, also nichtig geworden ist. Mit Hegel könnte man konstatieren: Der Versuch, die offensichtliche Unsittlichkeit altrömischer Willkür bei der Vererbung von Vermögen rechtlich zu beseitigen, hat nur den blinden Zufall anstelle der ehemaligen hausväterlichen Willkür installiert. Mit dem Erb-»Recht« ist es also nicht weit her, auch heute nicht.

Feudalistisch-stammesrechtliches Denken dominiert die Erbendebatte

Von Kant und Kirsch zu Merkel und Co.: Die unsäglich kleinklarierten Debatten über die aktuelle Erbschaftssteuerreform, die das Verfassungsgericht zum 30. Juni anmahnte, sind von solchen Einsichten meilenweit entfernt. Sie reproduzieren nur die seit sehr langer Zeit bekannten Varianten der in »feudal-tribalem« Denken befangenen Interessentenprosa der Verbände der Familienunternehmer im ökonomischen, juristischen oder politischen Jargon à la mode. Eine Prosa, die das historische, philosophische und politische Fundament des Liberalismus verrät.

Die liberalen Ökonomen Kirsch und Grossmann definieren den Kern jeder seriösen Debatte über Erbschaft und Erbschaftssteuern so: »Die Akzeptanz einer marktwirtschaftlichen Ordnung setzt Chancengleichheit voraus, welche ein urliberales Anliegen ist. (…) Es geht auch darum, dass wir Wachstum und Wohlstandsmehrung nicht zugunsten reicher Erben opfern, indem wir die Entfaltungsmöglichkeiten anderer beeinträchtigen.«

 

Der Artikel erschien in der OXI Oktoberausgabe.

Sie können OXI abonnieren (12 Ausgaben für 40 Euro) oder ein Probeabo abschließen (3 Ausgaben für 10 Euro).

Geschrieben von:

Rudolf Walther

Historiker

Hinweis

Guter Journalismus ist nicht umsonst…

Die Inhalte auf oxiblog.de sind grundsätzlich kostenlos. Aber auch wir brauchen finanzielle Ressourcen, um oxiblog.de mit journalistischen Inhalten zu füllen. Unterstützen Sie OXI und machen Sie unabhängigen, linken Wirtschaftsjournalismus möglich.

Zahlungsmethode

Betrag