Wirtschaft
anders denken.

Die Bürgschaft: Protokoll einer Privatinsolvenz

08.08.2018
StockSnap/Pixabay.com

Anne P. unterschrieb aus Liebe für einen Freund ein paar Zettel und geriet in den Sog der Verschuldung. Heute hilft sie hin und wieder Menschen im nahen Umfeld, die Papiere für eine Privatinsolvenz aufzubereiten. Ein Text aus dem Schwerpunkt der gedruckten Juni-Ausgabe.

Im Jahr 1993 unterschrieb Anne P.* eine Bürgschaft über 220.000 Mark. Die Bank, bei der sie dies tat, trug drei vertrauenserweckende Buchstaben im Namen und verlangte nicht mehr als eine Lohnbescheinigung. Man drückte der jungen Frau ein paar Zettel in die Hand, die sie zu unterschreiben hatte, und unterließ es, sie darüber aufzuklären, was diese Unterschriften im schlimmsten Fall bedeuten können.

Anne P. war in der DDR aufgewachsen, hatte sich und ihr Kind bis hierher gut durchs Leben gebracht und die Bürgschaft für die Schulden ihres Lebenspartners der Liebe und einer Grundhaltung wegen übernommen, die besagte, dass man sich in der Not gegenseitig zu helfen habe. Einen Gegenwert für die Schulden gab es nicht, sie waren beim Spielen entstanden – verbranntes Geld also. Das hätte Anne zu denken geben können, aber selbst wenn: Sie hätte gebürgt.

Die Bank, zu der Anne und ihr Freund damals gingen, war die einzige, die ohne Nachfragen und Auskunftsbegehren (bis auf den Lohnzettel) Kredite vergab. Fortan lebten Anne P. und ihr Partner von ihrem Gehalt, seines bekam bis auf den letzten Pfennig die Bank und damit tilgten sie zuerst einmal Zinsen, Zinsen, Zinsen. Irgendwann, in ferner Zukunft, wären sie schuldenfrei gewesen. Vorausgesetzt, es entstünden keine neuen Schulden.

Das ging bis 1998 einigermaßen gut, wenn man mal davon absieht, dass es nicht so einfach war, eine kleine Familie mit nur einem Gehalt durchzubringen. Annes Freund jedoch wurde psychisch krank. Nicht der Schulden wegen, er war bereits krank, als er sie gemacht hatte. Aber die Krankheit verschlimmerte sich. Anne und ihr Freund trennten sich. An die Bürgschaft dachte sie zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht. Die war eine Unterschrift, die sie fünf Jahre zuvor geleistet hatte und das neue System verlangte so viele Unterschriften, die alle ganz sicher mit mehr oder minder weitreichenden Folgen verbunden waren. 

Das neue Gesetz wurde euphorisch gefeiert

Erst seit 1999 räumt das deutsche Recht eine Möglichkeit zur sogenannten Restschuldbefreiung ein, auch Verbraucher- oder Privatinsolvenz genannt. Wer sich sechs Jahre lang unter Aufsicht eines staatlich bestellten Treuhänders bemüht, so viel wie möglich Schulden zu tilgen, dessen oder deren am Ende verbleibende Schulden werden dann gestrichen. Das neue Gesetz wurde euphorisch gefeiert.

Eine Privatinsolvenz kann eingeleitet werden, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können allerdings auch Selbstständige eine Verbraucherinsolvenz einleiten, es dürfen dann allerdings keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und die Schulden müssen »überschaubar« sein. 1999 wurden 3.400 Verfahren eröffnet. 2004 waren es bereits 49.000. 

Anne P. arbeitete in einem großen Bundesunternehmen, eines, das seine Mitarbeitenden auch an Ausschüttungen beteiligte. Ende 1999 hätte Annes monatlicher Lohnzettel ein doppeltes Gehalt aufführen müssen. Stattdessen standen 700 Mark unterm Strich. Anne P. amüsierte sich über den Rechenfehler und rief in der Lohnbuchhaltung an. Aber ein Rechenfehler war es dann doch nicht. Ohne Vorankündigung oder vorherige Mahnung hatte die Bank mit den drei Buchstaben begonnen, Annes Gehalt zu pfänden. Von der Lohnpfändung war die Arbeitsstelle, nicht aber Anne informiert worden. 

Eigenbehalt 900 Mark, Miete 600 Mark

Der einstige Lebensgefährte hatte schon lange nicht mehr getilgt. Mit einigem Nachverhandeln wurde Anne von der Bank ein monatlicher Eigenbehalt von 900 Mark gewährt. Die Wohnungsmiete betrug zu dem Zeitpunkt 600 Mark. Anne P. versuchte, den Spieler, den sie mal geliebt hatte, zu finden, aber der war und blieb verschwunden. 

Später stellte sich heraus, dass er auch dann nicht hätte zur Rechenschaft gezogen werden können, wäre er wieder aufgetaucht. Nicht geschäftsfähig. Das war er zum Zeitpunkt, als ihm die Bank den Kredit gewährte und Anne P. in Haft nahm, auch schon gewesen. Nur hat niemand danach gefragt. Was nun begann, ist eine Bilderbuchgeschichte. Aber eine schlimme. 

In den ersten Monaten versuchte Anne P. alles, um über die Runden zu kommen. Sie bezahlte in einem Monat die Stromrechnung und die Telefonrechnung nicht, im Monat darauf machte sie es umgekehrt. Sie nahm zwei Mal bei Anbietern, die keine Fragen stellten, 2.000 Mark Kredit auf, tilgte den einen Kredit mit dem anderen. Sie redete mit niemandem über die Not, ging jeden Tag arbeiten, kaufte dem inzwischen 13-jährigen Kind das, was es brauchte, bezahlte die Klassenfahrt und erfüllte zu Weihnachten Wünsche. 

Irgendwann war die Luft raus und die Kraft aufgebraucht. Anne P. resignierte. In ihrer winzigen Drei-Zimmer-Wohnung wurde das kleine Zimmer zum Schuldenloch. Nicht mehr benutzt, stattdessen landeten dort ungeöffnet alle Mahnungen und Drohbriefe. Die Anzahl der Gläubiger war überschaubar, die Summe der Verbindlichkeiten nicht. Strom, Miete, Telekom, Verkehrsbetriebe (am Ende hauptsächlich Strafgelder wegen Schwarzfahrens), Kredite, ein weit überzogener Dispokredit bei der Sparkasse. Es waren einfach zu viele Bälle, um sie alle gleichzeitig in der Luft zu halten. 

Irgendwann war die Luft raus

Im Sommer 1999 gelangte Anne P. zu der Überzeugung, dass es nur einen Ausweg aus der Misere geben kann: Sie würde sich das Leben nehmen und vorher noch darum kümmern, dass ihr Kind nach ihrem Ableben bei einer Freundin würde aufwachsen können. Ihrem Sohn und den engsten Freunden erzählte sie, sie sei unheilbar krank. Der Selbsttötungsversuch misslang, Anne P. kam in die Psychiatrie. 

Tatsächlich war die gesetzlich geregelte Verbraucherinsolvenz für viele Menschen eine Möglichkeit, einer Situation zu entkommen, die sie bis an ihr Lebensende anders nicht hätten bewältigen können. Sie war die politische Antwort auf eine Entwicklung, die bis heute anhält: Immer mehr Menschen, immer mehr Privathaushalte sind dermaßen verschuldet, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr in die Schuldenfreiheit gelangen können. 2017 waren 6,91 Millionen volljährige Personen überschuldet, die Überschuldungsquote betrug mehr als zehn Prozent, die durchschnittliche Überschuldung pro Person 35.000 Euro. Die höchsten Zahlen wurden in den Jahren 2005 bis 2007 erreicht, da waren es 7,34 Millionen Menschen.

Als stark überschuldet gilt, wer aufgrund von Schulden juristisch in Erscheinung tritt, etwa durch eine Eidesstaatliche Versicherung oder eben Privatinsolvenz. Gering verschuldet ist, wer zwar hin und wieder seine Rechnungen nicht begleicht, aber noch keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat. 

Außerhalb der Kontrolle der Überschuldeten

Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin weisen die höchste Zahl an überschuldeten Menschen aus, Baden-Württemberg steht am besten da. Das Ruhrgebiet verzeichnet die höchsten Wachstumsraten bei Privatverschuldungen, in der Altersgruppe der 30-39-Jährigen nimmt die Verschuldung am meisten zu, noch schneller wächst sie – allerdings bei geringeren absoluten Zahlen – bei den über 70-Jährigen. Als häufigste Ursachen werden Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Unfälle, Altersarmut, alleinerziehende Sorge genannt. 

Die Autor*innen des Schuldner-Atlasses bezeichnen Einkommens-Polarisierung und Überschuldung als zwei Seiten einer Medaille. Und auch das Statistische Bundesamt stellt fest: »Die Hauptauslöser der Überschuldung liegen überwiegend außerhalb der Kontrolle der Überschuldeten.« Überschuldung ist kein gesellschaftliches Randphänomen. 

In der Psychiatrie erfuhr Anne P. zum ersten Mal von der Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Und sie fand Unterstützung durch einen Betreuer, der für sie einen Termin bei der Caritas-Schuldnerberatung machte. Zu der Zeit waren die Einzelberatungstermine bereits über Jahre ausgebucht. Die Caritas machte, um dessen Herr zu werden, Gruppen auf, denen sozusagen in einem Crash-Seminar erklärt wurde, was sie tun müssten, um in die Privatinsolvenz zu kommen. Das funktionierte, sagt Anne. P., ähnlich wie bei den Anonymen Alkoholikern. Und im Nachhinein, das sagt sie auch, habe sie dadurch und durch ihre eigene Insolvenz eine solch hohe Expertise erlangt, dass sie heute Freunden dabei hilft, das ganze Prozedere zu bewältigen. 

Mit der Flut an Anträgen überfordert

Nach dem Crashkurs sortierte Anne P. ihre Papiere, listete alle Schulden in einer Excel-Tabelle auf, schrieb jeden einzelnen Gläubiger an und unterbreitete den Vorschlag, ab sofort monatlich null Euro zu tilgen. Natürlich bekam sie nur Absagen. Mit dem ganzen Paket der Absagen, der Excel-Tabelle, ihrer Einnahmen-Ausgabenrechnung und den Lohnzetteln reichte Anne P. dann beim Amtsgericht den Antrag auf Privatinsolvenz ein. Das Verfahren selbst wurde erst gut zwei Jahre später eröffnet, auch die Amtsgerichte waren mit der Flut an Anträgen überfordert. 

Anne P. bekam einen Treuhänder zugewiesen. Dem hatte sie ihre Lohnabrechnungen zu schicken, regelmäßig Rechenschaft abzulegen, der würde ihre künftigen Arbeitgeber darüber informieren müssen, dass es bei ihr eine Lohnpfändung geben wird. Der Selbstbehalt, also das Geld, das Anne P. für sich und ihren Sohn behalten durfte, betrug 1.100 Euro.

Ein Jahr zuvor hatte Anne P. das Unternehmen, in dem sie gearbeitet hatte, verlassen müssen. Die Arbeitssuche gestaltete sich aufgrund der Informationspflicht in Bezug auf die Lohnpfändung als schwierig. Verträge, bei denen der Vertragspartner eine Schufa-Auskunft anforderte (was fast alle taten), konnten nicht abgeschlossen werden. Keine Abonnements, kein Mobilfunk- und schon gar kein Mietvertrag. Im besseren Fall, wie dem von Anne P., gibt es gute Freundinnen und Freunde, die bereit sind, eine Mietbürgschaft zu übernehmen oder ein BVG-Abo abzuschließen. Zum Glück gab es zu dieser Zeit bereits die Regel, dass Banken jemandem wie Anne P. ein sogenanntes Guthabenkonto nicht verweigern dürfen. Trotzdem taten das viele, bis dann endlich eine ohne Diskussion machte, was gesetzlich vorgeschrieben war. 

Seit es das Gesetz zur Verbraucherinsolvenz gibt, wurde über dessen Fortschreibung diskutiert. Die Länge der sogenannten Wohlverhaltensphase (sechs Jahre, plus ein Jahr Verbleib im Schuldnerverzeichnis und Schufa-Eintrag), die Anzeige der Lohnpfändung bei den Arbeitgebern standen von Beginn an in der Kritik. Nach einer Novellierung 2012, die 2014 in Kraft trat, können verschuldete Privatpersonen nun unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangen. Voraussetzung dafür ist die Begleichung von mindestens 35 Prozent der Schulden und der Verfahrenskosten. Können nur die Verfahrenskosten beglichen werden, ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich. Zugleich wurde die außergerichtliche Einigung mit Gläubigern gestärkt, bei der die Chance besteht, auch ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei zu sein. 

Kritik an den Reform

Kritiker*innen sagen, diese Reform hätte die Situation der Menschen, die in der Schuldenfalle stecken, nicht verbessert. Denn die weitgehend mittellosen Betroffenen müssten, um in den Genuss der vorgezogenen Restschuldenbefreiung zu kommen, eben jene 35 Prozent der Forderungen begleichen und dazu die Verfahrenskosten in Höhe von rund 2.000 Euro. Es gebe Expertisen, die besagen, dass dies höchstens einem Prozent der Betroffenen möglich ist. Vor allem Schuldnerberatungen finden, dass die Erfüllung aller Voraussetzungen geradezu utopisch sei. Die Faktenlage scheint das zu unterlegen. Die Zahl der verschuldeten Haushalte steigt, die der Insolvenzverfahren sinkt. 

Anne P. hat die sechs Jahre überstanden und alle Bedingungen zur Befreiung von Restschulden erfüllt. Sie selbst sagt, ohne ein ausreichend großes soziales Netz hätte sie das wahrscheinlich nicht geschafft. Vor allem an der Suche nach Wohnungen und Arbeit wäre sie gescheitert. Wenn es niemanden gibt, der oder die für eine Mieterin bürgt, dann gibt es auch keine Wohnung. Aber sie sagt auch, ohne die Möglichkeit der Insolvenz hätte sie es bis zu ihrem Lebensende nicht geschafft, schuldenfrei zu werden. 

Einmal, in Zeiten der großen Not, ist Anne P. zu einer Anwältinnenkanzlei gegangen, in der man sich vornehmlich um bürgschaftsgeschädigte Frauen kümmert. Für die Anwältinnen waren die Schulden, die sie auf die Waagschale zu legen hatte, zu gering, die Warteliste all jener Frauen, die für die Geschäftsidee ihres Mannes, den Firmenkredit der GbR oder sonst was gebürgt hatten und am Ende als alleinige Schuldnerin dastanden, hingegen unendlich groß. 

Auf dem Linksparteitag Anfang Juni liegt ein Antrag mit dem Titel »Für eine wirkliche, soziale Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens« vor. Die Reform soll eine vollständige Restschuldenbefreiung inklusive Verfahrens­kosten nach 36 Monaten beinhalten, die Löschung des Schufa-Eintrages sofort nach Restschuldenbefreiung soll der Stigmatisierung vor allem bei der Wohnungssuche entgegenwirken. »Menschen, die schon durchgehend seit mindestens 48 Monaten im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine verkürzte vollständige Restschuldenbefreiung von 12 Monaten ab Antrag. Damit sollen Haushalte beziehungsweise Menschen aus der Schulden- und Armutsfalle geholt werden, die bereits resigniert haben.«

Anne P. hat nie wieder etwas von ihrem einstigen Lebenspartner gehört. Sie vermutet ihn irgendwo in Amerika. Hin und wieder hilft sie heute Menschen im nahen Umfeld, die Papiere für eine Privatinsolvenz aufzubereiten und alles in die Wege zu leiten. Sie ist eine Meisterin in Excel und trotzt noch jeder blauen Ikea-Tasche voller ungeöffneter und geöffneter Rechnungen am Ende eine Ordnung ab. Ihre Ikea-Tasche war 1999 mehr als randvoll. 

*Name von der Redaktion geändert. Foto: StockSnap/Pixabay.com

Geschrieben von:

Kathrin Gerlof

OXI-Redakteurin

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