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Und täglich grüßt die Genossenschaft

22.04.2016
Die Blocks der Wohngenossenschaft Mollstraße in Berlin.Gemeinsam besitzen, statt mieten. Wohngenossenschaften als Erfolgsrezept.

Die Genossenschaft ist eines der bekanntesten Modelle für alternatives Wirtschaften.

Wenn die Rede auf alternatives Wirtschaften kommt, wird oft im selben Atemzug das Wort Genossenschaft genannt. Nicht selten werden Gemeineigentum, gesellschaftliches, gemeinnütziges oder öffentliches Eigentum und Genossenschaft sogar synonym verwandt.

Dies ist jedoch ein Irrtum, denn zunächst ist die Genossenschaft lediglich eine Unternehmensrechtsform. Sie hat ihre rechtliche Grundlage im Genossenschaftsgesetz. Dieses Gesetz steht formal gleichberechtigt neben dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts etc. ihre Begründung haben. Die Genossenschaft ist also zunächst nicht mehr als eine Rechtsform im System der heutigen Wirtschaft.

Gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb – der feine Unterschied

Und doch unterscheidet sie sich in ihren wesentlichen Merkmalen von den anderen Rechtsformen. Da ist zunächst der verbindlich verankerte Unternehmenszweck, der in der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb besteht. Abgesehen davon, dass man in den Rechtsvorschriften anderer Unternehmensformen keinen Hinweis auf soziale und kulturelle Belange findet, ist es der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb, der den Unterschied ausmacht.

Gemeinschaftlich heißt die unmittelbare Teilnahme und Teilhabe der Mitglieder an dem jeweiligen Geschäftsbetrieb, charakterisiert die Genossenschaft aber eindeutig als wirtschaftlichen Betrieb, der tatsächlich ein Geschäft mit Leistung (Ware) und Gegenleistung (Geld) betreibt. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist somit maßgeblich für die Existenzfähigkeit des Unternehmens.

Damit ziehen diese Formulierungen – auch, wenn der Geschäftsbetrieb auf Nicht-Mitglieder ausgedehnt werden kann – eine enge Grenze für den Personenkreis, der den Nutzen aus dem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zieht. Das sind eben die Mitglieder, deren Zahl immer begrenzt ist.

Die Genossenschaft ist so keine Form des Gemein- sondern des Gruppeneigentums. Damit ist sie eine, wenn auch besondere Form des Privateigentums. Das hat objektiv Folgen für ihre Rolle im Wirtschaftsverkehr und auch auf die Stellung ihrer Mitglieder.

Die Genossenschaft ist darüber hinaus von vornherein allen rechtlichen und wirtschaftlichen Regeln des Wirtschaftens vollständig unterworfen. Sie muss sich mit ihrer Tätigkeit in diesem Rahmen bewegen und kann ihn nicht außer Kraft setzen.

Pro Mitglied eine Stimme

Noch in einem weiteren Punkt weicht die Genossenschaft wesentlich von allen anderen Unternehmensformen ab. Unabhängig von der Höhe seiner Einlagen in die Genossenschaft verfügt jedes Mitglied bei Entscheidung der Generalversammlung genannten Gesellschafterversammlung lediglich über eine Stimme. Entscheidungen dieses Gremiums werden also nicht über die Mehrheit des Kapitals, sondern die Mehrheit der Mitglieder organisiert. Das gibt diesen zunächst eine starke Stellung.

Und das macht die Rechtsform der Genossenschaft am Ende auch attraktiv für diejenigen, die alternative Modelle des Wirtschaftens dauerhaft verfolgen wollen.

Doch die genossenschaftliche Praxis zeigt, dass hier kein Automatismus besteht. Das streng formalisierte Regelwerk des Genossenschaftsgesetzes gibt ein zwar interpretations- und gestaltungsfähiges, aber dennoch enges Korsett für das Handeln vor. Die konkrete Ausgestaltung der einer Genossenschaft innewohnenden wirtschaftsdemokratischen Potenziale hängt am Ende nicht nur vom Willen – dem individuellen bzw. gemeinsamen – ihrer Mitglieder ab, sondern wird entscheidend von den Rahmenbedingungen des eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb determiniert.

An dieser Stelle werden wir in loser Folge genossenschaftliche Praxis vorstellen, um so Möglichkeiten und Grenzen genossenschaftlichen Wirtschaftens auszuloten.

Geschrieben von:

Anne Schindler
Anne Schindler

OXI Projektkoordinatorin

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