Die Keimzelle des Kapitalismus
Im Streit um eine (möglichst niedrige) Vermögen- und Erbschaftsteuer spielen die Familienunternehmen eine besonders aktive Rolle. Alexander Leipold hat untersucht, wie sie in der FAZ zu Wort kommen und wer die Debatte prägt.
Sie haben die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeine Zeitung und der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung über die Reform der Erbschaftsteuer und die Erhebung der Vermögensteuer untersucht. Warum haben Sie dieses Thema gewählt?
Alexander Leipold: Nach der Finanzkrise von 2008/2009 wurde in der Öffentlichkeit vor allem über die Staatsverschuldung diskutiert. Persönlich irritiert hat mich jedoch, dass die öffentlichen Einnahmen verhältnismäßig wenig thematisiert wurden, in der Debatte spielten nur Haushaltskonsolidierung und Ausgabenkürzungen eine Rolle. Seit Jahren wiederkehrende Steuerskandale wie zuletzt die »Panama Papers« unterstreichen den politischen Handlungsdruck, der aufgrund fehlender Steuereinnahmen entsteht. Der Besteuerung von Vermögen und Erbschaften kommt dabei schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit eine besondere Bedeutung zu. Denn Vermögen und Erbschaften erlangen ab einer bestimmten Größe gesellschaftliche Bedeutung. Ich wollte nachvollziehen, wie über die Vermögen- und Erbschaftsteuern debattiert wird.
Was sind die wesentlichen Befunde Ihrer Diskursnetzwerkanalyse?
Die Analysen geben zunächst einmal Auskunft darüber, wer an den Debatten beteiligt gewesen ist. Man sieht die unterschiedlichen Akteurtypen und die besonders häufig verwendeten Argumente und Lösungsvorschläge. Insgesamt kann man sagen, dass sowohl im Fall der Vermögensteuer als auch bei der Erbschaftsteuer, über die erst später diskutiert wurde, die Gegner höherer Steuern stärker vertreten waren. Das waren vor allem Vertreter von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, der Finanzwirtschaft und teilweise Wissenschaftler. Hinzu traten Experten, zum Beispiel Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie international tätige Rechtsanwaltskanzleien. Sozialpolitische Akteure wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Kirchen waren insgesamt weniger stark vertreten.
Welche Argumente führen die Familienunternehmen, die bei diesen Themen als besonders einflussreich gelten, für sich ins Spiel? Die wollen ja die Vermögen- und Erbschaftsteuer möglichst geringhalten. Konzentrieren wir uns zuerst auf die Vermögensteuer.
Die Vermögensteuer stand bereits im Jahr 1995 zur Debatte. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht unter dem Vorsitzenden Richter Paul Kirchhof den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. Vordergründig ging es um veraltete Bewertungsmaßstäbe für das steuerpflichtige Vermögen. An dem Urteil entspann sich auch eine Diskussion über die rechtlich zulässige Gesamtsteuerlast für Privatpersonen. Es ist interessant, das Urteil und das zusätzlich abgegebene Sondervotum des Richters Ernst-Wolfgang Böckenförde zu studieren. Man erkennt, dass bereits die Verfassungsrichter uneins über die Rolle der Vermögensteuer waren. Böckenförde betonte deren Funktion für den Sozialstaat. Kirchhof hingegen kritisierte einen als zu stark empfundenen Zugriff des Steuerstaates auf die Bürger.
Die Position von Richter Böckenförde konnte sich nicht durchsetzen.
Richtig. In der weiteren Auseinandersetzung konnte sich dann die Position von Kirchhof behaupten. Das hat vermutlich mit den gesellschaftspolitischen Umständen Mitte der 1990er-Jahre zu tun. Zu diesem Zeitpunkt wurde die sogenannte »Deutschland AG«, die langjährige Verflechtung von Unternehmen und Hausbanken, nach und nach zugunsten einer Aktienmarktorientierung aufgelöst. Zahlreiche Unternehmen planten deshalb einen Börsengang. Außerdem stand der Eintritt in die europäische Währungsunion bevor. In diesem Zusammenhang äußerten sich vor allem die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände gegen die Vermögensteuer. Die damalige Regierung Kohl teilte diese Auffassung. Finanzminister Waigel wollte die Vermögensteuer schon 1996 aufheben. Da etliche Bundesländer gegen die erwarteten Einnahmeverluste protestierten, musste ein Kompromiss gefunden werden. Nachdem die Steuer dann ab 1997 mangels eines reformierten Gesetzes nicht mehr erhoben werden konnte, verschob sich die Begründungslast zu den Befürwortern der Vermögensteuer. Trotz entsprechender politischer Gelegenheiten nach dem Wahlsieg von SPD und Grünen bei der Bundestagswahl 1998 konnte sich fortan keine parlamentarische Mehrheit mehr für die Vermögensteuer finden. Erst mit der Finanzkrise in den Jahren 2008/09 erhielt die Forderung nach ihrer Wiedererhebung wieder größeren Zuspruch.
Und wie verlief die Auseinandersetzung über die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer wurde erst Ende 2014 zu einem Thema. Auch hier forderte das Verfassungsgericht eine Neuregelung. Diesmal aufgrund zu weitgehender Ausnahmetatbestände. Und erneut gaben einige Richter ein Sondervotum ab. Darin wurde die ungleiche Vermögensverteilung angeführt und die Erbschaft- und Schenkungsteuer als ein möglicher Korrekturfaktor begriffen. Zudem erinnerten sie an Böckenfördes Kritikpunkte. Zur Bundestagswahl 2013 traten SPD, Grüne und Linke für eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe ein. Die Interessengruppen der Familienunternehmer und die großen Wirtschaftsverbände machten dagegen mobil. Ein »Anti-Vermögensteuer-Kongress« kurz vor der Wahl sorgte für zusätzlichen politischen Druck. Das Ergebnis ist bekannt. Mit der Großen Koalition gab es dann keine parlamentarische Mehrheit für eine Vermögensteuer. Der damalige SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel schloss diese in einem Gespräch mit dem Ökonomen Thomas Piketty schließlich im November 2014 ausdrücklich aus.
Neben der Grundsteuer ist die Erbschaftsteuer die letzte Steuer, die potenziell auf die Vermögenssubstanz zugreift.
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Wer positionierte sich den vor allem gegen die Erbschaftsteuer?
Als dann mit dem Karlsruher Urteil vom Dezember 2014 auch die Erbschaftsteuer zur Debatte stand, waren die Positionen der Beteiligten bereits weitgehend abgesteckt. Nachdem die Wiedererhebung der Vermögensteuer verhindert werden konnte, drohte nun auch die Erbschaftsteuer vor dem Aus zu stehen. Denn nicht wenige Akteure stellten sie gänzlich zur Disposition. Neben der Grundsteuer ist sie die letzte Steuer, die potenziell auf die Vermögenssubstanz zugreift. Besonders interessant ist, dass im öffentlichen Diskurs in den von mir untersuchten Medien kaum Mittelständler zu Wort kamen. Stattdessen beteiligten sich vor allem exportorientierte Unternehmen, die aufgrund ihrer Eigentümerstruktur als Familienunternehmen bezeichnet werden. Es sind jedoch Unternehmen, die oft Milliardenumsätze machen. Wenn sich Familienunternehmer in der öffentlichen Auseinandersetzung zu Wort melden, dann denkt jeder erst einmal an Handwerker oder kleine und mittlere Unternehmen mit ein paar Hundert Beschäftigten und vielleicht einigen Dutzend Millionen Euro Umsatz. Das war hier nicht so. Denn nach dem Handelsgesetzbuch muss man etliche der Beteiligten faktisch als große Kapitalgesellschaften einordnen. Diese forderten entweder eine Abschaffung der Steuer, eine Absenkung des Steuersatzes oder weitreichende Steuerbefreiungen.
Welche Rolle spielen in der Berichterstattung die Argumente, die für eine möglichst hohe Erbschaftssteuer sprechen?
Argumente für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer waren in der Minderheit. Im Zuge der Debatte ging es vielmehr darum, wie der Gesetzgeber einerseits die rechtlichen Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetzt. Und wie er andererseits die Steuerbelastung für Unternehmenserben möglichst gering halten kann. Akteure aus Wissenschaft und Forschung verwiesen zudem auf eine zu erwartende Steuervermeidung der Betroffenen, sollte es zu höheren Steuersätzen oder enger gefassten Ausnahmetatbeständen kommen. Andere Akteure befürworteten in diesem Zusammenhang sogar die Auslagerung von Vermögen in Privatstiftungen. Und wie im Falle der Vermögensteuer wurde das Argument angeführt, bei höheren Steuerbelastungen könnten die Unternehmen eventuell weniger investieren. Nur vereinzelt wurde die Erbschaftsteuer auch positiv als Lenkungssteuer betrachtet, um die vorhandenen Vermögen anders zu verteilen.
Der Verband der Familienunternehmen und deren Stiftung Familienunternehmen spielen in dieser öffentlichen Debatte eine besondere Rolle. Wer ist in diesem Verband Mitglied, und wer prägt dessen Politik: die vielen Handwerker um die Ecke oder die Familienkonzerne wie Schaeffler, Oetker, Bertelsmann, Bahlsen oder Trumpf?
Bei den angesprochenen Organisationen handelt es sich um zwei unabhängig voneinander bestehende Interessengruppen. Der Verband der Familienunternehmer wurde bereits 1949 gegründet. Damals trug er noch den Namen Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer (ASU). Die Stiftung Familienunternehmen besteht erst seit 2002. Beide Organisationen sind Mitgliederverbände. Für die Aufnahme muss ein Unternehmen einen bestimmten Beitrag entrichten. Eine Förderzusage für die Stiftung Familienunternehmen schlägt beispielsweise mit jährlichen Kosten von 10.000 Euro zu Buche. Dafür werden bestimmte Leistungen bereitgestellt, die sich vorrangig auf die Öffentlichkeitsarbeit beziehen und die besondere Rolle der eigentümergeführten Unternehmen für die deutsche Volkswirtschaft hervorheben sollen. Hierzu dienen wiederkehrende Veranstaltungen mit Spitzenpolitikern, aber auch eine Zusammenarbeit mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien. Nicht nur der vergleichsweise hohe Geldbeitrag, sondern bereits die Tatsache, dass Mitgliedsunternehmen bestimmte Umsatz- und Mitarbeiterzahlen aufweisen müssen, stellt eine Zugangshürde dar. Sie dürfte ausschlaggebend dafür sein, dass beide Verbände eher die von Ihnen genannten Kapitalgesellschaften repräsentieren.
Welche Rolle spielt die Stiftung Familienunternehmen?
Ihr Gründer, der Rechtswissenschaftler Brun-Hagen Hennerkes, trat schon in den 1990er Jahren in den öffentlichen Debatten über die Vermögensteuer auf. Für den Debattenverlauf spielte er damals keine entscheidende Rolle. Im Rahmen der Diskussion um die Reform der Erbschaftsteuer war dies anders. Hier war die Stiftung zusammen mit dem ASU ein oft zitierter Akteur, der die Debatte prägen konnte. Ihre vergleichsweise hohe Vernetzung mit anderen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft war hierbei sicher von Vorteil. Dank ihrer Gemeinnützigkeit sind die Mitgliedsbeiträge steuerabzugsfähig. Die Stiftung verfügt auch über einen wissenschaftlichen Beirat, in dem mit Hans-Werner Sinn und Clemens Fuest zwei Chef-Ökonomen des Münchner Ifo-Instituts vertreten sind. Auch Udo Di Fabio, ein ehemaliger Verfassungsrichter, ist dort Mitglied. Zudem engagieren sich zahlreiche Unternehmer als Botschafter der Stiftung. Und schließlich verfügt sie über eine politische Mittlerrolle. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums agiert sie als offizielle Interessenvertretung auf Ebene der Europäischen Kommission. Im Fall der angesprochenen Experten ist von Belang, dass diese oftmals in Medien zitiert werden, ohne dass ihre Beziehung zur Stiftung angeführt wird. Lesern, die nicht über das entsprechende Hintergrundwissen verfügen, bleibt dies unbekannt.
Nun ist dies eine Analyse der Berichterstattung in FAZ und FAS. Hätten Sie die eher liberale Süddeutsche Zeitung oder die eher linksliberale Frankfurter Rundschau untersucht, wären Sie doch vermutlich zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen. Oder?
Ich habe mich aus mehreren Gründen dafür entschieden, die Berichterstattung in FAZ und FAS zu untersuchen. Fragen der Machbarkeit und Ressourcen spielten auch eine wichtige Rolle. Deshalb ist richtig: Meine Befunde gelten nur für die untersuchten Medien. Daraus Schlussfolgerungen für andere Medien zu ziehen, wäre nicht zulässig. Für mich war wichtig, eine oder mehrere überregionale Qualitätszeitungen heranzuziehen, die von Entscheidungsträgern gelesen werden. Für die FAZ und FAS kann man dies voraussetzen. In einer Vorrecherche habe ich die Häufigkeit der Berichterstattung zur Vermögensteuerdebatte in FAZ und SZ verglichen und stellte fest, dass diese in beiden Zeitungen einem ähnlichen Verlauf folgte. Beide Zeitungen berichteten entweder genauso häufig oder genauso selten über die Vermögensteuer. Die FAZ verfügte aber über die absolut meisten Artikel, weshalb ich auf sie zurückgegriffen habe. Für die Untersuchung der Erbschaftsteuerdebatte habe ich das dann beibehalten.
Prinzipiell wäre es natürlich sehr erstrebenswert, einen möglichst umfassenden Überblick über die Medienlandschaft zu erhalten. Erst dann wäre festzustellen, ob es tatsächlich einen Unterschied macht, welchem politischen Spektrum eine Zeitung zugeordnet wird oder ob die Inhalte an sich nur in einer bestimmten Form berichtet werden können. Hierfür kann ich im Moment nur Vermutungen anstellen. Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie. Es entzieht sich einer breiten öffentlichen Debatte. Steuern sind zwar immer konfliktreich, insbesondere die Frage, wer welche Steuern tragen muss. Aber die Diskussion über Bemessungsgrundlagen und Steuersätze erregt wenig Aufmerksamkeit und lässt sich vermutlich auch nicht auf Dauer intensiv berichten.
Bemerkenswert ist, dass große gesellschaftliche Krisen wie die Eurokrise, aber auch die Flüchtlingskrise so wenig Widerhall in der Steuerdebatte gefunden haben.
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Worin besteht der Erkenntniswert Ihrer Befunde für die öffentliche Debatte rund um die Erbschaft- und Vermögensteuer?
Mein Erkenntnisinteresse richtete sich zunächst auf die Beschreibung der am steuerpolitischen Diskurs beteiligten Akteure und ihrer Lösungsvorschläge. Diese Beschreibung zeigt, wer von Medien gehört wird und wie er seine Position darlegt. Über die politischen Implikationen kann ich nur begründete Vermutungen anstellen. Zum einen hat es mich überrascht, dass es überhaupt eine so vehement geführte Debatte gegen die Vermögensteuer gab, denn sie betrifft ja nur wenige Tausend Steuerpflichtige. Das gilt für die Erbschaftsteuer in noch stärkerem Maße, da es hierbei um große Übertragungen oder Schenkungen von Unternehmensvermögen geht und Privatvermögen außen vor bleiben. Bemerkenswert ist meines Erachtens auch die Tatsache, dass große gesellschaftliche Krisen wie die Finanz- und Eurokrise, aber auch die Flüchtlingskrise so wenig Widerhall in der Steuerdebatte gefunden haben. Hier war ich zunächst davon ausgegangen, dass diese Krisen stärker als Argument für höhere steuerfinanzierte öffentliche Investitionen herangezogen würden. Investitionsmaßnahmen, für deren Finanzierung die Vermögen- oder Erbschaftsteuern einen entscheidenden Beitrag leisten könnten, da Unternehmen wiederum von diesen Investitionen profitieren. Daraus kann man zwei Schlüsse ziehen: Entweder sind die Befürworter von Vermögensteuern nicht in der Lage, ihre Botschaft pointiert zu vermitteln. Oder wir haben es mit einer generellen Verschiebung der politischen Positionen zu tun, so dass Gegner und Skeptiker der Vermögen- und Erbschaftsteuer generell eher über die argumentative Hoheit verfügen.
Was ist eine Diskursnetzwerkanalyse? Und wie aussagefähig ist sie?
Das ist eine sozialwissenschaftliche Analysemethode, die vor einigen Jahren von einem Kollegen zur Untersuchung der Rentenreformen entwickelt wurde. Sie verbindet die qualitative Inhaltsanalyse mit den Mitteln der quantitativen Netzwerkanalyse. Grundlage ist die systematische Auswertung der Textdaten. Diese können dann statistisch analysiert und mit Netzwerkdarstellungen grafisch abgebildet werden. Indem über einen definierten Zeitraum Akteure und die von ihnen geäußerten Lösungsvorschläge erfasst werden, erkennt man die Entwicklung eines öffentlichen Diskurses. Und kann daraus auch schließen, wer welchen Einfluss hat. Die Methode hat ihre Grenzen. Sie ist zum einen sehr aufwändig. Und aufgrund des deskriptiven Charakters erlaubt sie beispielsweise keine Rückschlüsse, warum sich Netzwerke bilden und welche Ziele sie letztlich haben. Dazu müssten wiederum weitere Methoden eingesetzt werden.
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