Wirtschaft
anders denken.

Die Schülerinnen und Schüler machen es vor

04.03.2019
Frauenvolksbegehren

Kollektive Gegenwehr, Selbstermächtigung der Vielen: Ein Frauenstreik ist Teil des sozialen Konflikts über die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. In der neuen »Sozialismus« erklärt Detlef Hensche, warum im Betrieb keine politische Friedhofsruhe herrschen muss.

Detlef Hensche darf man einen der namhaftesten linken Gewerkschafter hierzulande nennen. Nicht zuletzt als Jurist hat sich der langjährige Chef der IG Medien immer wieder in die öffentliche Debatte eingemischt. Und er tut es weiter – mit einem kleinen Text in der neuen Ausgabe der Zeitschrift »Sozialismus« zum Frauenstreik und zur Frage, ob und wie weit »politische« Arbeitsniederlegungen erlaubt sind.

Am 8. März ist Frauen*streik. Ein kleiner Überblick.

Statt den Aufrufen verschiedener Netzwerke zu einem Frauen*streik am 8. März als unbotmäßige oder deplatzierte Aktionsform misstrauen, plädiert Hensche für kämpferisches Selbstvertrauen: »Eine demonstrative, nach Stunden bemessene befristete Arbeitsruhe, um gegen den Missstand fortgesetzter Diskriminierung zu protestieren« – das ist nach Ansicht des Gewerkschafters nicht nur politisch geboten, sondern eben auch sehr wohl von der Verfassung gedeckt.

Auch wenn »eine verbreitete Juristen-Meinung«, so Hensche »Arbeitsniederlegungen nur dann für zulässig« halte, »wenn die Gewerkschaft im Tarifkonflikt dazu aufruft«, müssten so genannte »politische Streiks« (sind denn »normale« Arbeitsniederlegungen in Tarifkonflikten  »unpolitisch«?) geduldet werden. »Wer andere für sich arbeiten lässt, muss sich in einer demokratischen Gesellschaft mit mündigen Bürger*innen arrangieren; die haben ihre eigenen Interessen und das Recht, diese zu artikulieren, auch während der Arbeitszeit. Der Arbeitsvertrag verpflichtet zur Arbeit, nicht jedoch zu politischer Friedhofsruhe im Betrieb.«

Über die Begründetheit des Frauen*streiks muss hier nicht so viel gesagt werden. Auch nicht, dass zur Einforderung gleicher Rechte, gleicher Entlohnung, gleicher Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit gerade auch das Unternehmen, der Betrieb, das Büro der richtige Ort sind, braucht es keiner Zweifel. Firmen, deren Besitzer und die dort leitend Angestellten sind keine »unbeteiligte Dritte, sondern selbst Partei«, so Hensche. Praktische Kritik an patriarchalen Missständen ist also dort genauso richtig adressiert wie in der unmittelbaren politischen Sphäre und der demokratischen Öffentlichkeit.

Verstoß gegen Völkerrecht

Oder in Hensches Worten: »Solange sich unterbezahlte und unbezahlte Arbeit von Frauen ›rechnet‹ und Profit verspricht, muss sich die Gleichstellung gegen handfeste wirtschaftliche Interessen durchsetzen und behaupten. Damit ist der Frauenstreik Teil des sozialen Konflikts über die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Zu deren ›Wahrung und Förderung‹ gewährleistet die Verfassung in Artikel 9 Absatz 3 mit der Koalitionsfreiheit das Recht auf kollektive Gegenwehr, auch und gerade durch Arbeitseinstellung. Nur ein Vorbehalt ist zu beachten: Der Arbeitgeber muss die Streikstunden nicht vergüten.« Letzteres sollte kein Anlass für Diskussionen sein, man lässt sich seinen Protest ja nicht noch von dem bezahlen, gegen den er sich unter anderem richtet.

Hensche buchstabiert kurz und bündig noch einmal politisch und juristisch durch, was an der bundesdeutschen Sonderlage so falsch und kritikwürdig ist, politisch motivierte Arbeitsniederlegungen als verboten zu betrachten. Es verstößt »gegen geltendes Völkerrecht«, zahlreiche internationale Abkommen  garantieren Streikrechte und »schließen die hierzulande behauptete Reduzierung des Streiks auf Tarifziele aus«.

Und Hensche erinnert daran, dass Beschäftigte hierzulande auch trotz der ablehnenden Auffassung im »herrschenden Bewusstsein« zwecks politischer Demonstration die Arbeit »niedergelegt und damit die juristische Doktrin nach Kräften blamiert« hätten. Ob nun in den 1950er Jahren im Streit um die Montanmitbestimmung, aus Anlass des Misstrauensvotums gegen Willy Brandt 1972 oder Mitte der 1980er Jahre im Konflikt um den § 116 AfG. Als 2006 die Hafenarbeiter*innen gegen die von der Europäischen Kommission geplante Deregulierung der Hafendienste streikten – politisch! – waren sie erfolgreich: »Die Kommission zog den Entwurf zurück.«

Hensche weiß natürlich, dass wegen der weithin ablehnenden Haltung was politische Streiks angeht, Aufrufe in diese Richtung von Gewerkschaften mit auf »schwer kalkulierbare Haftungsrisiken« stoßen. Aber das ist auch kein Argument gegen den Frauen*streik, »kollektive Gegenwehr und Rechtsfortschritt daher auf die Selbstermächtigung der Vielen. Die Schüler*innen machen’s derzeit vor«, so Hensche.

Linkswende der SPD?

Weitere Texte in der März-Nummer von »Sozialismus« drehen sich um die »Erneuerung« der SPD, die Redaktion stellt die Frage, ob die Sozialdemokraten »vor einer Linkswende« stehen, Joachim Rock blickt klassenanalytisch auf die SPD, Michael Wendl nimmt sich die neuen Sozialstaatsvorschläge aus ökonomiekritischer Perspektive vor. Wolf v. Matzenau diskutiert die Machtperspektiven für die Durchsetzung solcher Forderungen – es geht um »ein linkes Reformbündnis«.

Besonders empfehlenswert ist außerdem ein Text von Karl Georg Zinn, in dem dieser »eine arbeitswerttheoretische Präzisierung« der Diskussionen um die »imperiale Lebensweise« unternimmt und einen Vorschlag präsentiert, wie sich Entstehung und Verteilung des (globalen) Mehrwerts arbeitswerttheoretisch betrachten lassen. Das Supplement der aktuellen Ausgabe enthält die deutsche Übersetzung des EuroMemorandums kritischer Ökonom*innen. Hier gibt es dazu wichtige Infos. Und hier kann man die »Sozialismus« bestellen.

Geschrieben von:

Vincent Körner

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