Wirtschaft
anders denken.

Arbeiten Sie noch oder erben Sie schon?

13.04.2016
Der Drache Smaug aus dem Film Der Hobbit auf seinem Schatz.Foto: Brexio_Grimlock / youtube CC-BYHinzu kommt, das nicht jedes Vermögen ganz legal erworben wurde.

»Gerechtes Erben« ist nicht möglich, das wussten die philosophischen Begründer des Liberalismus, von Locke über Kant bis Hegel. Ihre vulgär-liberalen NachfolgerInnen interessiert das nicht.

Nichts spricht so entschieden für den prekären, um nicht zu sagen vorwissenschaftlichen Status der Ökonomie als »Wissenschaft« wie die Tatsache, dass sie auf alle wesentlichen Fragen immer wenigstens zwei sich ausschließende Antworten gibt – oder gar keine. Ist Wachstum notwendig? Ist Erben in einer Gesellschaft, die angeblich auf dem Tausch von Äquivalenten und Märkten mit völliger Vertragsfreiheit beruht, gerechtfertigt? Befördern oder schaden Unterschiede im Einkommen dem Wohlstand?

Der emeritierte Schweizer Ökonomieprofessor Guy Kirsch und sein Kollege Volker Großmann haben jüngst die These begründet »Erben ist ungerecht«, unter anderem in der Süddeutschen Zeitung vom 21. März 2016. Sie plädieren dafür, »den Nachlass reicher Menschen zu hundert Prozent« zu besteuern. Die überwiegende Mehrzahl der universitären LehrstuhlinhaberInnen hält derlei für glatte kommunistische Ketzerei, utopische Spielerei oder – im obligaten Jargon – für wenigstens »wachstumsfeindlich«, »systemwidrig«, »arbeitsplatzvernichtend«, »wirklichkeitsvergessen«.

100 Prozent Erbschaftssteuer auf alles. Ungerecht?

Die beiden Schweizer Professoren schlagen vor, dass Erbschaften nicht an vermeintlich »Erbberechtigte« verteilt werden, sondern in einen Fonds fließen, aus dem – in demokratisch-rechtsstaatlich legitimierten Verfahren – Vorhaben finanziert werden, die der gesamten Generation Heranwachsender dienen (und nicht nur ein paar happy few).

Mit Gleichmacherei habe das nichts zu tun, so ihre Argumentation, denn: »Wer den einzelnen ernst nimmt, muss es geradezu als Ärgernis empfinden, wenn Söhne und Töchter reicher Väter im Zweifel nur deshalb besser als andere durch das Leben gehen können, weil sie reiche Eltern haben.« Die beiden Autoren halten ihren Schluss für eine zwingende Konsequenz des »individualistischen Liberalismus«, auf den sie sich als Ökonomen beziehen. Dieser Liberalismus, auf den sich auch die meisten Mainstream-ÖkonomInnen berufen, hat seine Wurzeln im philosophisch radikalen Denken des Aufklärungszeitalters; im Gegensatz zum Vulgär-Liberalismus des 19. und 20. Jahrhunderts, der auf der buchhalterisch-trivialen Plusmacherei-Litanei beruht, auch wenn er hochstaplerisch als »Volkswirtschafts- oder Betriebswirtschaftslehre« daherkommt.

Was die Urväter des Liberalismus zum Erben sagten

Die Möglichkeit, Vermögen zu vererben, entspringt gerade nicht dem »liberal-individualistischem« Denken, wie heute suggeriert wird, sondern »feudal-tribalen« Bräuchen, wie Kirsch und Grossmann überzeugend darlegen. Die echten Väter liberaler Denkweise, also jenes Konzepts in Philosophie, Ökonomie und Sozialwissenschaft, das auf der Freiheit des Individuums und der Aufklärung beruht, haben noch gewusst, was heutige ÖkonomInnen in ihrer überwiegenden Mehrheit nicht mehr gelernt oder vergessen haben. Zu diesen Vätern des seriös begründeten Liberalismus gehört beispielsweise der englische Philosoph John Locke (1632-1704). Er anerkannte nur zwei Formen des Eigentums: dasjenige »eines jeden Menschen an seiner Person« und dasjenige an der »Arbeit seines Körpers und des Werks seiner Hände«. Das Erben von Vermögen erfüllt diese Bedingung nicht, denn ErbInnen sind in der Regel bei der Erzeugung des Vererbten nicht oder nur marginal beteiligt. Den ErbInnen als bloßen TrittbrettfahrerInnen des Erwerbens gab der Aufklärer Locke einen bis heute gültigen Bescheid: »Wer nicht den gleichen Rechtsanspruch wie der Vater, nämlich den der Zeugung, hat«, kann nicht Erbe sein.

Lockes Gedanke richtete sich nicht nur gegen die Übertragung von Vermögen mittels Erbschaft, sondern auch gegen die vermeintlich natürliche, aristokratisch-dynastische Erbfolge, mit der Namen, Titel sowie politische Gebiets- und Herrschaftsansprüche von Generation zu Generation angeblich rechtmäßig weitergereicht werden. Locke: »Niemand hat ursprünglich ein persönliches Herrschaftsrecht mit Ausschluss aller übrigen Menschen über irgendetwas.« Mit ihrem Hinweis auf den grundlegenden Unterschied zwischen philosophisch begründetem »liberal-individualistischem« Denken und bloß »feudal-tribalen« Bräuchen erinnern die beiden Schweizer Ökonomen das Publikum und ihre vulgär-liberalen KollegInnen an die wirklichen Wurzeln des ernstzunehmenden Liberalismus.

Erben oder Erwerben? Eine Grundsatzfrage

Kirsch und Großmann hätten auch auf den deutschen Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) verweisen können. Der zählte zwar die Vererbung – im Unterschied zu Locke – zu den rechtlich zulässigen »Erwerbsarten«, aber machte einen Unterschied zwischen »idealer« und »realer Erwerbsart«, weil bei einer Erbschaft einer der beiden TauschpartnerInnen »nicht mehr«, also tot ist und »eine Übertragung im empirischen Sinn« folglich nicht mehr möglich ist wie beim realen Tausch beziehungsweise beim Erwerb. Doch lebte auch bei Kant die politische, antiaristokratische und antidynastische Pointe weiter, wenn er feststellt, dass Staaten weder vererbt, getauscht, gekauft oder verschenkt werden können. Im Unterschied zu Vermögenswerten unterstehen Staaten nicht der Dispositionsfreiheit beziehungsweise Willkür eines Eigentümers.

Gerechtes Erbrecht bleibt ein Widerspruch, weil Willkür mit keinem Begriff von Gerechtigkeit zusammenzubringen ist.

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Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831) machte auf ein Problem der Vererbung aufmerksam, das mit der Geschichte und der rechtlichen Stellung des Familienvaters zu tun hat. Nach dem Römischen Recht verfügte das Familienoberhaupt (»pater familias«) über uneingeschränkte Gewalt, das heißt »die Macht über Leben und Tod« (»vitae necisque potestas«). Er konnte Frauen und Kinder töten lassen, in die Sklaverei verstoßen oder verkaufen. Auch die Erbfolge unterlag nur »der Willkür«, des Familienoberhauptes. Mit der Entwicklung der Zivilisation trat »das Unsittliche solcher und anderer Rechte« offen zu Tage. Die jahrhundertelangen Versuche, die mit dem Vererben von Vermögen verbundene, genuine Willkür und Unsittlichkeit in einem Prozess »tumultarischen Gesetzgebens« rechtlich zu ordnen und in sittlich akzeptable Bahnen zu leiten, produzierten nach Hegel keine den Ansprüchen an Recht und Gerechtigkeit genügende Ordnung, sondern nur »das Schwierige und Fehlerhafte in unserem Erbrechte.«

»Gerechtes Erben«? Geht nicht

Ein »gerechtes Erbrecht« blieb also zu jeder Zeit ein Widerspruch, weil Willkür mit keinem noch so verwaschenen Begriff von Recht und Gerechtigkeit zusammenzubringen ist. Davon hatten in den 1920er Jahren SozialwissenschaftlerInnen zumindest noch eine Ahnung, als sie im maßgeblichen »Wörterbuch der Staatswissenschaften« des Jahres 1926 trocken registrierten, dass »die Gerechtigkeit des Erbrechts Zufall«, also nichtig geworden ist. Mit Hegel könnte man konstatieren, dass der Versuch, die offensichtliche Unsittlichkeit altrömischer Willkür bei der Vererbung von Vermögen rechtlich zu beseitigen, nur den blinden Zufall an Stelle der ehemaligen hausväterlichen Willkür installierte. Richtig weit hat man es also nicht gebracht mit dem Erb»recht«.

Die unsäglich platten Debatten über die bald anstehende Erbschaftssteuerreform, die das Verfassungsgericht anmahnt, sind von solcher Einsicht meilenweit entfernt. Sie reproduzieren nur die seit sehr langer Zeit bekannten Varianten der in »feudal-tribalem« Denken befangenen Interessentenprosa im ökonomischen, juristischen oder politischen Jargon à la mode. Eine Interessenprosa, die das historische, philosophische und politische Fundament des Liberalismus verrät.

Daran erinnert zu haben, dafür können die beiden Schweizer Ökonomen nicht laut genug gelobt werden. Umso beschämender, dass sie bisher fast keine Resonanz fanden in der Öffentlichkeit und natürlich nur Schweigen bei den Parteien und seitens der Regierung. Dabei benannten Kirsch und Grossmann sehr klar den einfachen Kern jeder Debatte über Erbschaft und Erbschaftssteuern: »Die Akzeptanz einer marktwirtschaftlichen Ordnung setzt Chancengleichheit voraus, welche ein urliberales Anliegen ist. (…) Es geht auch darum, dass wir Wachstum und Wohlstandsmehrung nicht zugunsten reicher Erben opfern, indem wir die Entfaltungsmöglichkeiten anderer beeinträchtigen.«

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