Wirtschaft
anders denken.

Ist in Griechenland das Streikrecht gefährdet?

05.07.2018
Grafik: Common.eG

Die französische Parti de Gauche verlässt die Europäische Linke. Begründet wird der Schritt der von Jean-Luc Mélenchon gegründeten und bis 2014 von ihm geführten Partei unter anderem mit einer Änderung des Streikrechts in Griechenland, die SYRIZA durchgesetzt hat. Worum geht es dabei?

Wie berechtigt ist der Vorwurf, die Regierung Tsipras hätte auf Geheiß der Gläubiger das Streikrecht gekillt? Um die Frage zu beantworten, muss man den alten Artikel 8 des Arbeitsrechts unter die Lupe nehmen. Dabei  stößt man auf eine der vielen Pathologien des gewerkschaftlichen Lebens in Griechenland. 

Für einen Streikbeschluss war bislang die Anwesenheit von nur einem Drittel der eingeschriebenen Gewerkschaftsmitglieder erforderlich (die dann mehrheitlich zustimmen mussten). Wenn weniger als ein Drittel kamen, konnte eine zweite und noch eine weitere Versammlung einberufen werden. Beim dritten Anlauf reichte die Teilnahme von einem Fünftel der Mitglieder aus.

Man muss sich die Problematik einer solchen Beschlussfassung an einem Beispiel klar machen. Nehmen wir einen Kleinbetrieb mit 50 Beschäftigten (für griechische Verhältnisse fast schon ein mittelgroßes Unternehmen). Da der Organisierungsgrad im privaten Sektor in der Regel deutlich unter 20 Prozent liegt, kann man von allenfalls zehn Gewerkschaftsmitgliedern ausgehen. Nach dem alten Gesetz konnte ein Streik von nur 20 Prozent der Mitglieder, also von zwei Personen beschlossen werden. Für die Mehrheit reichte sogar eine einzige Stimme aus, falls die zweite eine Enthaltung war.

Es liegt auf der Hand, dass ein Streikvotum, das auf solche Weise zustande kommt, eine Luftnummer ist. Ein derart »einstimmig« beschlossener Streik wird nicht stattfinden. Wie viele der Gewerkschafter, die nicht für einen Streikbeschluss zu mobilisieren sind, werden den Arbeitskampf mittragen? Und wie viele der nicht-organisierten Beschäftigen werden mitmachen? 

Man muss es klar sagen: Die Bestimmungen des alten Artikels 8 sind nur ein Symptom der organisatorischen Schwäche der griechischen Gewerkschaften, deren Führungskadern es vor allem um die symbolische Streikgymnastik geht. Und nicht um die Wirksamkeit eines Arbeitskampfes – geschweige denn um die Sympathie und Zustimmung für die Streikziele in der Gesellschaft. 

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Gewerkschaften in Deutschland sich selbst eine Regel vorgeben, die für eine hinreichende Akzeptanz von Streikbeschlüssen sorgen soll: In den repräsentativen Beschlussgremien muss eine Mehrheit von 75 Prozent für einen Streik stimmen – und das bei einem Organisationsgrad, der deutlich höher liegt als in Griechenland.

Das zentrale Problem der griechischen Gewerkschaften ist nicht das Streikrecht, das durch den neuen Artikel 8 keineswegs eingeschränkt wird. Es ist vielmehr die fehlende Glaubwürdigkeit einer Verbandsbürokratie, die in der Vergangenheit von Kungeleien mit den jeweiligen Regierungen profitiert hat, ohne sich um die Stärkung ihrer Präsenz an der Betriebsbasis und um ihre gesellschaftliche Glaubwürdigkeit zu kümmern.

Es ist also keineswegs verwunderlich, dass das »öffentliche Ansehen« der Gewerkschaften gegen Null tendiert. Sie lagen bei allen Umfragen der letzten Jahre in der Rangliste der vertrauenswürdigsten Institution an letzter Stelle. Bei einer Umfrage von Kapa Research von Ende 2017 erklärten 94 Prozent der Befragten, sie hätten zu den gewerkschaftlichen Organisationen »wenig oder überhaupt kein Vertrauen«. Lediglich 5 (in Worten: fünf) Prozent zeigten »großes oder ziemliches Vertrauen«. Dieser Wert liegt noch deutlich niedriger als bei anderen unbeliebten Institutionen wie den politischen Parteien (7,5 Prozent), den Banken (12 Prozent), dem Parlament (14 Prozent) oder den staatlichen Unternehmen (18 Prozent).

Die griechischen Gewerkschaften haben sich offensichtlich daran gewöhnt, ihre Mobilisierungsschwäche durch lasche Kriterien für formelle Streikbeschlüsse zu kompensieren. Deshalb hat die SYRIZA-Arbeitsministerin Effi Achtsioglou zurecht darauf verwiesen, dass die »unerwünschte« Gesetzesänderung einen positiven Effekt haben kann: Sie stellt die Gewerkschaften vor die Aufgabe, ihren Organisationsgrad zu verbessern und ihre tatsächliche – und nicht nur verbale – Schlagkraft zu erhöhen. 

Das ist in Zeiten der Krise schwierig genug, da sich die Probleme der Arbeiterklasse auf eine ganz andere Ebene verschoben haben. Die nach wie vor dramatischen Arbeitslosenzahlen sind nur die sichtbare Seite der Kalamität. Weitgehend unsichtbar bleibt, was sich hinter dem Anstieg der  Beschäftigungszahlen verbirgt: Das dramatische Anwachsen eines Niedriglohnsektors auch bei fester oder voller Beschäftigung, begleitet von erpresserischen Praktiken der Arbeitgeberseite.

Niels Kadritzke ist Journalist, Soziologe und Autor. Er zählt zu den profiliertesten Griechenland-Kennern hierzulande. Der Text ist ein Auszug aus einem auf seinem Blog bei der deutschen Ausgabe von »Le Monde diplomatique« erschienen Beitrag.

Geschrieben von:

Niels Kadritzke

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