Jobcenter benachteiligen Menschen mit ausländischen Namen
Mitarbeiter von Behörden neigen zur Diskriminierung, wenn sie Anfragen von Menschen mit ausländischen Namen erhalten. Das haben Forscher von Wissenschaftszentrum Berlin in einem Experiment nachgewiesen.
Mitarbeiter von Behörden neigen zur Diskriminierung, wenn sie Anfragen von Menschen mit ausländischen Namen erhalten. Das ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin WZB – dafür wurden fiktive E-Mails an alle deutschen Jobcenter mit Fragen zum Thema Hartz IV versandt. Menschen mit türkischen oder rumänischen Namen erhielten dabei „qualitativ schlechtere Auskünfte als Menschen mit deutschen Namen“, so das Wissenschaftszentrums.
Damit bekamen sie auch häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen. „Das Informationsdefizit hätte sie davon abhalten können, einen Antrag auf eine Grundsicherung nach Hartz IV zu stellen“, so das Wissenschaftszentrums.
Die Forscher verwendeten sechs deutsch, türkisch und rumänisch klingende Namen. Die Mails variierten unter anderem in Berufsbezeichnung, Geschlecht und Sprachstil. In den Mails fragten die potenziellen Antragsteller, welche Unterlagen für eine Antragstellung beim Arbeitslosengeld II benötigt würden und ob auch Unterlagen von Familienangehörigen für den Antrag wichtig seien.
Wie die Forscher mitteilten, schnitten dabei Jobcenter unter kommunaler Verwaltung „deutlich schlechter ab als Jobcenter, die direkt der Bundesagentur für Arbeit unterstellt sind“. Auch waren westdeutsche Behörden schlechter als ostdeutsche Behörden.
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