Wirtschaft
anders denken.

Der Mindestlohn kann nicht alleine funktionieren

01.07.2016

Was bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde? Wann wäre ein Mindestlohn »ausreichend«? Und wie wirkt er auf die Rente? Zehn Fragen, zehn Antworten.

Wenn Bedarfsbefriedigung als Sinn von Arbeit anerkannt ist, kann niemand auf die Idee kommen, Arbeit so schlecht zu bezahlen, dass der Grundbedarf damit nicht zu bezahlen ist. Wenn Arbeit in die Maschine der Kapitalverwertung gerät, wird sie als ein Kostenfaktor behandelt, der wie alle Kosten möglichst billig sein soll – egal, ob ein Mensch davon leben kann oder nicht. Dann schaffen es entweder die Gewerkschaften, ordentliche Tariflöhne auszuhandeln. Oder man lässt die Leute verelenden. Oder es kann eine politische Lösung durchgesetzt werden. Letztere trägt in Deutschland das Etikett »Mindestlohn«. Zehn Fragen und Antworten zum Mindestlohn.

Ist die aktuelle Erhöhung des Mindestlohns angemessen?

Ab 2017 wird der Mindestlohn in Deutschland um 34 Cent auf 8,84 Euro erhöht. Das sind genau vier Prozent mehr seit Einführung zum 1. Januar 2015. Die Erhöhung orientiert sich am Durchschnitt der Tariferhöhungen. Die nächste Anpassung des Mindestlohns ist zum 1. Januar 2019 fällig.

Die Kommission aus jeweils drei Mitgliedern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, zwei Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden, dem ehemaligen Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE Jan Zilius, musste nicht groß verhandeln, sondern nur auf die Erhöhung der Tariflöhne schauen. Die Erhöhung ist derzeit also ein schlichter Mechanismus, der in der Geschäftsführung der Kommission verankert ist. Automatismen helfen, die politischen Entscheidungen dahinter unsichtbar zu machen.

Könnte auch anders bei der Festlegung des Mindestlohns entschieden werden?

Die Kommission müsste nicht ausschließlich mit dem Taschenrechner arbeiten. Sie könnte sich Mühe geben und sozialpolitische Verantwortung übernehmen. Es geht laut Mindestlohngesetz bei der Festsetzung schließlich um

  • »angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer«,
  • »faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen« und
  • darum, »Beschäftigung nicht zu gefährden«

Das heißt: Es gibt einen Ermessensspielraum. Der könnte nach oben hin ausgenutzt werden, wie es der Sozialwissenschaftler Stefan Sell fordert. Aber es könnte auch genau umgekehrt funktionieren. Der Mindestlohn könnte unterhalb der Tarifsteigerungen eingefroren werden. Und explizit steht nirgendwo, dass er unter besonderen Bedingungen nicht auch sinken könnte. Wie jeder Lohn spiegelt auch der Mindestlohn Machtverhältnisse, getarnt mit Rechenschiebern.

Eine Absenkung im Falle einer Rezession ist aber recht unwahrscheinlich. Zum einen aus politischen Gründen, zum anderen wegen der Zweidrittelmehrheit, mit der Veränderungen des Mindestlohns von der Kommission beschlossen werden müssen.

Ist die flächendeckende Erhöhung der Mindestlöhne sinnvoll?

Sie ist effizient, verbirgt aber einen grundsätzlichen Mangel: Der Mindestlohn gilt bundesweit. Die wirtschaftliche Lage der Bundesländer ist aber extrem unterschiedlich. So bietet der Mindestlohn in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 57 Prozent des Durchschnittsverdienstes. In Hamburg und Hessen sind es aber nur 38 Prozent. Berlin oder das Saarland besetzen mit 44 Prozent mittlere Plätze. Eine Anpassung des Mindestlohnes nach Bundesländern und besonders teuren Metropolen wäre nicht nur gerecht, sondern auch leicht machbar.

Hat der Mindestlohn bisher funktioniert?

Kommentare aus allen Lagern sind sich einig: Der Mindestlohn hat nicht zu der »massenhaften Vernichtung von Arbeitsplätzen« geführt, die wirtschaftsliberale Schwarzseher bei der Einführung heraufbeschworen hatten.

Wird der Mindestlohn in Zukunft funktionieren?

Das ist nicht vorherzusehen. Wirtschaft ist unberechenbar. Die Einführung des Mindestlohns traf auf eine boomende deutsche Wirtschaft. Die Lage hat sich seither nicht verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig; Arbeitskräfte werden gesucht. Aber an den wirtschaftlich relevanten Krisenherde in Europa und der Welt hat die Brisanz der Lage zugenommen. Sollte auch die deutsche Wirtschaft mittelfristig schwächeln, könnte im Niedriglohnbereich, also vor allem im Dienstleistungssektor, der Druck der Unternehmen auf Löhne und Gehälter wieder zunehmen. Unterstützt würden solche Bestrebungen auch von immer mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung und Robotisierung einfacher Dienstleistungsarbeiten im Handel, aber auch im Pflegebereich. Computer, Sensoren und KI-Software könnten billiger werden als menschliche Arbeitskraft. Diese Bedrohung gilt aber nicht nur für Mindestlohn-Jobs, sondern auch für heute noch besser bezahlte Arbeiten.

Ist der aktuelle Mindestlohn zu niedrig?

Es finden sich sehr unterschiedliche Antworten auf diese Frage. Vielen Linken ist er zu niedrig. Manche GewerkschafterInnen sind zufrieden. Andere, wie Verdi-Chef Birske, sähen ihn gerne bei zehn Euro. Wieder andere halten knapp zwölf Euro für gerecht, weil alles andere auch nach 45 Arbeitsjahren eine Rente unterhalb des Armutsniveaus bedeutet. (Dazu unten mehr.)

Betriebe, denen es aktuell gut geht, haben sich mit dem Mindestlohn arrangiert und mit den üblichen Klagen vorerst aufgehört. Kleine Betriebe, vor allem in östlichen Bundesländern, haben Probleme, weil sie nicht genug erwirtschaften, um den Mindestlohn zu zahlen. Sie sagen also: Der Mindestlohn ist zu hoch. Oder: Er muss weg, weil Löhne maximal flexibel bleiben sollen.

Warum ist der Mindestlohn so hoch (oder niedrig), wie er jetzt ist?

In Europa gibt es derzeit drei Zonen mit deutlich unterschiedlichen durchschnittlichen Mindestlöhnen*:

  • Sieben mitteleuropäische EU-Länder: 9,50 Euro im Mittel
  • Griechenland, Spanien, Portugal: 3,50 Euro im Mittel
  • Zehn osteuropäische EU-Länder: 2,10 Euro im Mittel

Keinen Mindestlohn haben derzeit Italien, die Schweiz und Österreich. Und die vier nordeuropäischen Staaten Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland. Damit haben 22 von 28 Ländern der Europäischen Union einen Mindestlohn.

Will man die Höhe des Mindestlohns nationalwirtschaftlich bewerten, ist die Beziehung zum Bruttoinlandsprodukt pro Person, also dem, was ein Einzelner erwirtschaftet, eine aussagekräftige Größe:

  • Den höchsten Mindestlohn zahlt derzeit mit 11,12 Euro Luxemburg. Das kleine reiche Land hat aber auch ein Bruttoinlandsprodukt pro Person, das 2,4 mal höher ist als in Deutschland. Das Verhältnis BIP/Person zu Mindestlohn beträgt knapp 7.900 zu 1.
  • In den mitteleuropäischen Ländern ist das Verhältnis BIP/Person zu Mindestlohn etwa 4.000 zu 1.
  • In Griechenland, Spanien und Portugal beträgt es etwa 5.100 zu 1.
  • Die osteuropäischen Länder kommen auf ein Verhältnis von etwa 5.500 zu 1.

Damit wird deutlich: In den wohlhabenderen mitteleuropäischen Ländern ist der Mindestlohn im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung der einzelnen BewohnerInnen am höchsten. Nominell geht es in Luxemburg trotz des höchsten Mindestlohns am »ungerechtesten« zu; der Niedriglohnsektor ist hier aber auch prozentual zur Zahl der Erwerbstätigen der kleinste.

Die Bandbreite in Europa zeigt: Die Festlegung des jeweiligen Mindestlohns ist eine politische Entscheidung mit wirtschaftlichen Folgen. Sie beruht aber nicht auf einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Logik. Oder einfacher: Es gibt keine Formel, nach der ein wirtschaftlich »vernünftiger« Mindestlohn berechnet werden könnte. Es gibt andere Kriterien. Sie beruhen auf sozialen Maßstäben.

Welche sozialen Kriterien gelten für die Höhe des Mindestlohns?

Der Mindestlohn steht in einem Verhältnis zum Lohngefüge. Ein aussagekräftiger Wert zur Charakterisierung des Lohngefüges ist der sogenannte Medianlohn. Er bezeichnet den Lohn, bei dem genau die Hälfte aller Beschäftigten mehr, die andere Hälfte weniger verdient. Üblicherweise wird die sogenannte Niedriglohnschwelle bei zwei Dritteln des Medianlohns angesetzt. In fast allen europäischen Ländern liegt der Mindestlohn unter der Niedriglohnschwelle. Nur in Frankreich und Slowenien liegt er darüber.

In einigen Ländern beträgt der Mindestlohn sogar weniger als 50 Prozent des Medianlohns. Diese Grenze gilt gemeinhin als Armutsschwelle. Deutschland hat hier mit 48 Prozent keinen rühmlichen Platz.

In England war – vor dem Brexit – geplant, bis 2020 den Mindestlohn so weit zu erhöhen, dass er 60 Prozent des Medianlohns entspricht. Würde Deutschland diesem sozialen Leitwert folgen wollen, müsste der Mindestlohn auf 10,63 Euro erhöht werden. Die Arbeitgeber bezeichnen das als illusorisch. Reinhard Göhner, Chef des Arbeitgeberverbands BDA, prognostizierte, dass der Mindestlohn frühestens im Jahr 2023 die Zehn-Euro-Marke erreichen werde.

Erlaubt der Mindestlohn eine Rente, mit der sich leben lässt?

Nein. Eine entsprechende Anfrage der Linkspartei im Bundestag wurde im April 2016 eindeutig beantwortet: Auch wer 45 Jahre arbeitet, kann mit dem gegenwärtigen Mindestlohn keine Rente erwirtschaften, die über der Grundsicherung liegt. Der Mindestlohn müsste bei 11,68 Euro liegen, damit die Nettorente die aktuelle Grundsicherung in Höhe von 788 Euro monatlich übersteigt. Die niedrigere Rente müsste also im Alter durch Sozialhilfe aufgestockt werden.

Die Forderung nach einer entsprechenden Erhöhung des Mindestlohns ist sozial gerecht und menschenwürdig. Menschenunwürdig ist ein Arbeitsleben, von dem man weiß, dass es am Ende nicht einmal zu einer selbst verantworteten Grundsicherung reicht. Andererseits ist diese Forderung schlicht utopisch, weil sie davon ausgeht, dass aktuelle Rentenberechnungsmodelle auch noch für jemanden gelten, der, wenn er 2015 sein Berufsleben begonnen hat, im Jahr 2060 in Rente gehen wird. Wer sich beliebige Prognosen des Jahres 1970 für 2015 ansieht, sollte das mit Schrecken bemerken.

Kann man Mindestlohn und Rente entkoppeln?

Das Rentenniveau in Deutschland sinkt seit 20 Jahren. Die Zahl der RentnerInnen, die zusätzlich zur Rente eine Grundsicherung bekommen, steigt. Diese Tendenz lässt sich nicht umkehren. Hauptursachen sind die demografische Entwicklung und die grundsätzlichen Mängel eines Umlagerentensystems, bei dem die jeweils arbeitende Bevölkerung die zeitgleich lebenden RentnerInnen finanzieren muss.

Eine soziale Lösung wäre eine Mindestrente. Die Einführung einer solchen Rente plant die Große Koalition aus Union und SPD für das Jahr 2017. Passend zur im September stattfindenden Bundestagswahl. Die Mindestrente soll RentnerInnen mit geringen Altersbezügen helfen. Die geplanten Regelungen mit sich in Zukunft steigernden Anforderungen an die geleisteten Beitragsjahre sind komplex. Wichtiger: Die sogenannte Lebensleistungsrente würde, so sie schon eingeführt wäre, im Jahr 2014 für den Westen 760 Euro, für die neuen Bundesländer 700 Euro betragen.

Damit lässt sich überleben, aber wiederum kaum menschenwürdig leben. Die Linkspartei fordert daher eine Mindestrente von 1.050 Euro. Ein Satz, der höher liegt als das, was auch bei einem erhöhten Mindestlohn herauskäme. Damit wären Mindestlohn und Mindestrente tendenziell entkoppelt. Eine gefährliche Situation, die zur Argumentation führen könnte: Wer später eine Mindestrente bekommt, muss sich heute mit einem niedrigeren Mindestlohn begnügen.

Ein Perspektivwechsel tut not: Sowohl ein erhöhter Mindestlohn wie eine erhöhte Mindestrente müssen als Bausteine eines Grundeinkommens betrachtet werden, dem allerdings das Attribut »bedingungslos« abhandengekommen ist. Mindestlohn und Mindestrente müssen getrennt betrachtet werden, wenn das bisher zwischen beiden vermittelnde Rentensystem nicht mehr funktioniert. Um beide Bausteine zu finanzieren, geht kein Weg daran vorbei, das Steuersystem umzubauen. Soziale Gerechtigkeit lässt sich eben nicht als Basteln an isolierten Baustellen verwirklichen.

 

* Eigene Berechnungen nach Zahlen von Statista und WSI

Geschrieben von:

Jo Wüllner

freier Journalist

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