Wirtschaft
anders denken.

Mütterrente? Kurz erklärt in unserem OXI-Glossar

03.02.2018

Was steckt eigentlich hinter der … Mütterrente? Es geht um die rentenrechtliche Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Erziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder. Auch in den GroKo-Verhandlungen spielt es eine Rolle. 

Der Begriff der Mütterrente bezieht sich auf eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten von Müttern und Vätern bei der Berechnung der Rentenhöhe. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, konnte zunächst ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet werden, während für nach 1992 geborene Kinder drei Jahre berechnet werden. Mit dem 2014 in Kraft getretenen Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden für vor 1992 geborenen Kinder nun zwei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, um so die ungleiche Anerkennung der Erziehungszeiten zu mindern.

Für ein Jahr Erziehungszeit wird dabei angenommen, dass das Elternteil ein Jahr für ein Durchschnittseinkommen gearbeitet hätte. Dies wird mit etwa einem Entgeltpunkt in der Berechnung der Rentenanwartschaften gutgeschrieben. Ein Entgeltpunkt entspricht 2017 in den westlichen Bundesländern 31,03 Euro, in den östlichen Bundesländern 26,69 Euro brutto. Durch die veränderte Rentenberechnung können sich auch Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen. Allerdings wird die sogenannte Mütterrente bei Bezug von Grundsicherung im Alter angerechnet, so dass sie die finanzielle Situation der von Altersarmut besonders betroffenen Gruppen der Geringverdienenden oder alleinerziehenden Mütter und Väter im Alter nicht verbessert.

Im Bundestagswahlkampf 2017 sowie in den (Vor-)Verhandlungen zur Regierungsbildung war unter anderem die künftige Finanzierung der Mehrausgaben für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung ein umstrittenes Thema. Diese erfolgt seit der Einführung der Mütterrente 2014 nicht mehr aus Steuermitteln, sondern wird überwiegend aus den Beitragsmitteln der Rentenkasse der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert.

Neben der zusätzlichen Belastung der Rentenkassen wird hieran kritisiert, dass so die Beitragszahlenden der Rentenversicherungen finanziell für die Mütterrente von nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen wie Selbstständigen, ÄrztInnen, Apotheker­Innen oder ArchitektInnen aufkommen.

Zum anderen wurde die sogenannte Mütterrente II zum politischen Schlagwort im Wahlkampf und von verschiedenen Parteien eine Angleichung der Anerkennung von vor und nach 1992 geborenen Kindern gefordert. Während wirtschaftsliberale Positionen dies als zu hohe Belastung der Rentenkassen oder des Staatshaushalts ablehnen, geht das Vorhaben anderen nicht weit genug. Sie haben demgegenüber eine umfassende Neuorientierung der Rentenpolitik zur Verhinderung von Altersarmut gefordert.

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