Wirtschaft
anders denken.

Rückverstaatlichung der Luftsicherheitskontrolle: SPD und Linkspartei wollen Privatisierung korrigieren

23.06.2018
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Sie prüfen täglich etwa 250.000 Passagiere, sie arbeiten zumeist für Privatunternehmen, doch ihre Aufgabe ist eine hoheitliche: die Fluggastkontrolleure. Seit den 1990er Jahren ist die Branche unter Privatisierungsdruck, nun fordern Politiker von SPD und Linkspartei eine Rückverstaatlichung.

Die SPD will die Rückverstaatlichung der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen forcieren. Die »Rheinische Post« berichtet über ein Papier der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, das die »Rückführung der Luftsicherheitskontrollen in staatliche Hand« verlangt, um »das Niveau der Luftsicherheitskontrollen insgesamt zu heben und so die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Luftverkehr zu garantieren«. 

Es geht hier nicht nur darum, den einst eingeschlagenen Weg der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zu korrigieren. Die Zeitung zitiert den SPD-Innenpolitiker Mahmut Özdemir, der die Union dazu aufrief, sich in dieser Frage zu bewegen – und dabei die Forderung nach Rückverstaatlichung in den Kontext der aktuellen Kontroversen um Migrationspolitik stellte.

Es sei ein »Hohn«, wenn Bundesinnenminister Horst Seehofer immerzu von Grenzsicherung rede, es aber gleichzeitig zulasse, »dass die Sicherheitskontrollen an unseren Flughäfen von privaten Unternehmen durchgeführt werden«, so Özdemir. Der SPD-Politiker verwies auch auf Missstände bei den eingesetzten Firmen. 

»Die Luftsicherheitskontrollen sind heute oftmals bei privaten Unternehmen beschäftigte Sicherheitspersonal künftig zu einem öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Eine solche neu geschaffene Anstalt des öffentlichen Rechts solle den bisherigen Beschäftigten ein Jobangebot machen, wenn diese fachlich und persönlich qualifiziert seien«, meldet die »Rheinische Post« vorab.

Die Forderung ist nicht ganz neu, im vergangenen Herbst wurde sie auch schon aus SPD und Linkspartei unterstützt. Damals sagte Fraktionsvize Sören Bartol, »wir sollten darüber reden, ob der Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen überhaupt weiterhin sinnvoll ist. Die Bürger erwarten einen starken Staat, der sich um ihre Sicherheit kümmert«, so der Sozialdemokraten gegenüber der »Welt am Sonntag«.

In dem Blatt wurde auch der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, mit den Worten zitiert, an einer Rückverstaatlichung der Luftsicherheit führe »kein Weg vorbei«. Korte verwies auf deren Aufgaben: »Da die Passagierkontrollen vor allem der Terrorprävention dienen, ist es nicht nachvollziehbar, dass sowohl Bundesinnenminister de Maizière als auch seine Vorgänger die Sicherheit hier so schleifen lassen.« Korte schlug damals eine Überführung der Arbeitsverhältnisse von Luftsicherheitsassistenten vor, die für private Firmen arbeiten. Auf welche Weise das geschehen könne, »muss man diskutieren«.

Eine Studie des IAB 

Im vergangenen Jahr hatten Christin Schröder und Claudia Weinkopf die »Arbeitsbedingungen in der Fluggastkontrolle« für das Institut Arbeit und Qualifikation untersucht. Dabei nahmen sie auch die gesellschaftspolitische Trendlogik zur Privatisierung in den Blick: Spätestens in den 1980er Jahren etablierte sich auch im öffentlichen Dienst unter dem Einfluss sowohl eines neoliberalen Privat-vor-Staat-Denkens als auch der damit korrespondierenden Idee der »Inneren Sicherheit« zunehmend »eine Kalkulationslogik, die eine Neubestimmung öffentlicher Aufgaben und schließlich eine Reduzierung von Staatsaufgaben in Gang setzte. Unter dem Stichwort des ›New Public Management‹ wurden vormals originäre Aufgaben des Staates sukzessive auf private Dienstleistungsunternehmen übertragen, die die jeweiligen Leistungen kostengünstiger anbieten konnten«, schreiben Schröder und Weinkopf.

Mit der Wiedervereinigung sei dies noch verstärkt worden, da »nun auch die ostdeutschen Bundesländer als neuer Markt für gewerbliche Sicherheit erschlossen werden« konnten. Zudem stand ein großes Reservoir an Beschäftigten zur Verfügung, die zuvor in den staatlichen Sicherheitsdiensten der DDR beschäftigt waren. 

Die Sicherheitskontrolle von Fluggästen ist zwar eine »hoheitliche« Aufgabe, die jedoch seit den 1990er Jahren zunehmend von Beschäftigten privatwirtschaftlicher Unternehmen erbracht wird – diese sind dann als »Beliehene« tätig und arbeiten im Auftrag des Bundesministeriums des Innern  und in der Fachaufsicht der Bundespolizei sowie im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden der Länder.

»Gerade auf dem sensiblen Feld der inneren Sicherheit werfen diese Entwicklungen auch Fragen nach den Grenzen der Zulässigkeit einer privaten Gewaltgestattung auf«, heißt es in dem Bericht von Schröder und Weinkopf weiter. So werde es »kritisch betrachtet, wenn vormals staatliche Schutzleistungen nun vordergründig an Marktprinzipien bemessen werden und die Polizei mittelfristig nur noch als ›intermediäre Ordnungsinstanz‹ fungiert«. Zwar setze der Staat Standards, gebe  Versorgungsgarantien oder organisiere Regulierungsinstanzen. Mit zunehmender Privatisierung gehe aber »auf staatlicher Seite zwangsläufig auch ein Verlust an Know-how ein, weshalb bei Schlechterfüllung durch Private nicht ohne weiteres von einer Rückholoption der Leistungen Gebrauch gemacht werden kann«.

Die Sicherheitsbranche boomt

Die private Sicherheitsdienstleistungswirtschaft boomt, sie erwirtschaftete 2016 einen Umsatz von 7,35 Milliarden Euro, das war gegenüber 2010 eine Umsatzsteigerung von 32 Prozent. Laut dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft waren Mitte 2017 insgesamt rund 257.000 Menschen in der Branche tätig. Acht Prozent davon, also rund 20.000 Menschen waren im Bereich Luftsicherheit beschäftigt, diese tragen 11 Prozent zum Gesamtumsatz der Sicherheitswirtschaft bei. In der privatwirtschaftliche Fluggastkontrolle waren 2015 rund 9.000 Beschäftigten tätig.

Bis zum Jahr 1980 galt die Fluggastkontrolle »als eine privatrechtliche Angelegenheit, die im Zuge des Beförderungsvertrages zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen« durchgeführt wurde. Im Zuge der Neuausrichtung des damaligen Bundesgrenzschutzes wurde die Luftsicherheit ab 1992 zu einer Bundesaufgabe, die zwischen Bund und Ländern unterschiedlich verteilt blieb. »Als Treiber der Privatisierung« wirkte dann »das im Jahr 2005 erlassene Luftsicherheitsgesetz«.

Foto: GNU Free Documentation License

Geschrieben von:

Vincent Körner

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