Wirtschaft
anders denken.

Runter von der Schuldenbremse: Wie sieht nachhaltige linke Finanzpolitik aus? 

16.02.2019
Foto: Peter Kuley / , Lizenz: CC BY-SA 2.5Finanzministerium in Berlin

Planlos, kurzfristig, neoliberal: Die Finanzpolitik der letzten 15 Jahre hat dem Gemeinwohl, den Bürgern und künftigen Generationen geschadet. Und sie wird die öffentliche Hand noch teuer zu stehen kommen. Plädoyer für eine Kurswende. Ein Gastbeitrag.

1. „Ein Gespenst geht um…“

Die Anlehnung an den ersten Satz des Kommunistischen Manifestes ist bei der Beschreibung der Austeritätspolitik in Europa und der Bundesrepublik fehl am Platze, denn bei ihr handelt es sich nicht um eine Schimäre, sondern sie ist handfeste Realität. 

Keine zwölf Monate mehr und es wird endgültig „scharf gestellt“, was seit einem Jahrzehnt in der Bundesrepublik Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen von Haushalts- und FinanzpolitikerInnen, aber auch ÖkonomInnen ist: die so genannte Schuldenbremse.

Die „Schuldenbremse“ (Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz) legt fest, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen müssen. Die Regelung gilt für den Bund seit dem Jahr 2015, für die Länder ab dem 1.1.2020. Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 GG räumt den Ländern das Recht ein, die nähere Ausgestaltung der Schuldenregel im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen vorzunehmen, um die Auswirkungen konjunktureller Schwankungen berücksichtigen zu können und so Handlungsspielräume in Zeiten von Wirtschaftskrisen zu erhalten. Hierfür ist die Einführung eines Konjunkturbereinigungsverfahrens notwendig, welches wiederum eine landesgesetzliche Grundlage erfordert. 

Die Schuldenbremse hat ihren Vorläufer im Maastrichter Vertrag von 1992, mit dem dauerhafte Beschränkungen der jährlichen nationalen Verschuldung auf 3 Prozent des BIP als Obergrenze des öffentlichen Defizits (also der Nettoneuverschuldung) und 60 Prozent des BIP als Obergrenze des öffentlichen Schuldenstands für den Gesamtstaat eingeführt wurden. Und sie hat seit 2011 auf europäischer Ebene ihren Begleiter mit dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), dem Fiskalpakt und seit 2013 ergänzenden Regelungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, das sogenannte Two Pack.

Eine große Gruppe Professoren und Professorinnen um Peter Bofinger und Gustav Horn hat schon 2009 mit dezidierter Kritik an dieser Regel davor gewarnt, dass die Länder in Zukunft daran gehindert werden, sich für Zukunftsinvestitionen zu verschulden. In Kombination mit den anhaltenden und von vielen PolitikerInnen weiterhin und immer wieder laut geforderten Steuersenkungen bestünde – so die WissenschaftlerInnen – die große Gefahr, dass die aktive Zukunftsvorsorge der öffentlichen Hand massiv eingeschränkt wird. Es könne dann vielleicht erreicht werden, dass die Schulden nicht weiter ansteigen, aber um den Preis, dass zukünftige Generationen u.a. unzureichend ausgebildet sind, über eine abgewirtschaftete Infrastruktur verfügen und in einer schlechten Umwelt leben müssen. 

Aus ökonomischer Sicht ist die grundgesetzliche Schuldenregel also – und das ist nicht neu – kritisch zu hinterfragen: Zunächst ist bislang unklar, ob sie tatsächlich ihre prognostizierte Wirkung entfaltet, da es bisher keinen Härtetest gab. Sowohl der Bund als auch die Länder, die bereits die Schuldenregel landesrechtlich verankert haben, konnten bislang steigende Einnahmen bei gleichzeitig historisch niedrigen Zinsen verbuchen. Vor diesem Hintergrund war die Einhaltung von bestehenden Schuldenregeln vergleichsweise leicht zu realisieren.

Abgesehen von diesem möglicherweise praktischen Problem gibt es aber auch gravierende konzeptionelle Probleme, die seit Bestehen der Regel angeführt werden: Der Staat beschränkt sich durch die Schuldenregel in seinen Möglichkeiten. Das ist gewollt, aber ist es auch sinnvoll? 

Die Schuldenbremse sieht vor, dass in einer Rezessionsphase aufgenommene Schulden oder gemachten Defizite im anschließenden Boom wieder vollständig getilgt werden. Sie geht dabei von einer lehrbuchhaften Symmetrie der Konjunkturzyklen aus, die so in der Realität in den letzten Jahrzenten selten gegeben war. Bei einer anhaltenden konjunkturellen Schwächephase müssten nach einiger Zeit durch eine restriktive Ausgabenpolitik haushalterische Überschüsse erzielt werden, die die wirtschaftliche Dynamik ihrerseits beeinträchtigen würden. 

Die Möglichkeit, stimulierend einzugreifen, ist nur noch begrenzt: Zwar sollen die finanziellen Auswirkungen von konjunkturellen Schwankungen im Rahmen der Schuldenbremse berücksichtigt werden. Allerdings fehlen bislang die Erfahrungswerte, ob die gegebenen Handlungsspielräume im Ernstfall ausreichend sind. Die Erfahrung lässt mutmaßen, dass die Möglichkeit, die entstehenden Haushaltsdefizite durch Schulden auszugleichen gerade ausreicht, um massive Einschnitte auf der Ausgabenseite zu verhindern, nicht aber um aktiv mit konjunkturstützenden Maßnahmen der öffentlichen Hand gegen zu steuern. Vermutlich wird es ab 2020 kaum noch Raum für Konjunkturpakte wie etwa dem Konjunkturpaket II, geben, mit dem in den Jahren 2008 ff die schwere Rezession in der Bundesrepublik bekämpft worden ist. Mehr als 14 Mrd. Euro – weitgehend schuldenfinanziert! – investierten Bund und Länder damals in die öffentliche Infrastruktur. Der Effekt war zweifach: Zum Einen wurde die Infrastruktur insbesondere der kommunalen Ebene saniert und modernisiert, zum Anderen erhielten zahlreiche Unternehmen Aufträge der öffentlichen Hand, was die Rezession auffing. 

Staatsverschuldung ist per se weder schlecht noch sollte sie ein Selbstzweck linker Haushalts- und FinanzpolitikerInnen sein

Die Staatsverschuldung hat klare Funktionen: Erstens sollte der Staat zur Stabilisierung der Gesamtwirtschaft bei konjunkturellen Überhitzungserscheinungen durch Abbau der Staatsschulden sowie in Wirtschaftsflauten durch Inkaufnahme zusätzlicher Staatsschulden gegensteuern. Zweitens dient Verschuldung der Steuerglättung, d.h. der Staat sollte z.B. bei einem konjunkturell bedingten Einbruch der Einnahmen oder einer vorübergehenden Ausgabenerhöhung wegen eines Katastrophenfalls nicht kurzfristig die Steuersätze ändern müssen, sondern dann zeitweilig seine Ausgaben durch Kredite finanzieren. Drittens sollen Steuerlasten zeitlich verteilt und verschoben werden, wenn der durch die Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr geschaffene Nutzen auch den zukünftigen Steuerzahlern zugutekommt. Staatliche Investitionen können nach dieser Funktion daher durch Kredite finanziert werden (pay as you use-Prinzip). 

Um den dritten Punkt am Beispiel des Brandenburgischen Haushalts zu verdeutlichen: Von 1991 bis 2018 hat das Land 14,8 Mrd. Euro Zinsen zahlen müssen – das ist mehr als 2019 oder 2020 an Einnahmen und Ausgaben insgesamt eingeplant sind. Gleichzeitig hat aber auch die Kreditaufnahme in Höhe von rund 18 Mrd. Euro dazu beigetragen, dass das Land seit 1991 53,3 Mrd. Euro Investitionen getätigt oder gefördert hat. Ohne diese Investitionen wäre die Brandenburgische Wirtschaft deutlich schlechter gewachsen, wären die jungen Menschen schlechter ausgebildet worden oder sogar fortgezogen, wäre die öffentliche Infrastruktur auf einem viel schlechteren Stand.

Die Frage, ab wann ein staatlicher Schuldenstand negative Auswirkungen auf ökonomisches Wachstum hat, ist ungeklärt und empirisch schwer zu fassen. Die empirische Literatur kommt nicht zu einheitlichen Ergebnissen, d.h. der immer wieder postulierte negative Zusammenhang von hohem staatlichen Schuldenstand und Wirtschaftswachstum kann nicht belegt werden. 

Dies zeigt, dass die „Schuldenbremse“ nicht das Ergebnis von wirtschafts- und finanzpolitischen Erwägungen ist und der Frage, wie ein Gemeinwesen funktionieren soll, sondern ausschließlich ideologiegetrieben einem Spargedanken folgt, deren Kern die Idee vom Schlanken Staat ist. 

2. Die Schuldenbremse wirkt – schon seit Jahren

Das Fatale an der Schuldenbremse ist, dass sie bereits seit Jahren wirkt, obwohl sie noch nicht in Kraft getreten ist. Dies auf sehr gegenläufige Weise:

1.) Zunächst waren in den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ff die Einnahmen der öffentlichen Haushalte massiv durch wegbrechende Steuereinnahmen geschwächt. Dazu kamen die Reformen der Einkommen- und Körperschaftsteuer der diversen Bundesregierungen ab dem Jahr 1998, die z. B. durch Steuersatzsenkungen schon zuvor zu massiven Einnahmeausfällen geführt hatten. Allein durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent um noch einmal zehn Prozentpunkte fehlten den öffentlichen Haushalten jährlich 10 Mrd. Euro. 

Die öffentlichen Haushalte befanden sich bereits in einer selbst verordneten Schlankheitskur des Staates, als die „Schuldenbremse“ beschlossen wurde. Zusätzlich planten zahlreiche Landes-finanzministerInnen im Vorgriff auf die Schwarze Null bereits den Abbau der Nettokreditaufnahme weit früher als 2020. So war bereits in der Finanzplanung 2012 der meisten Bundesländer – die Ausnahme bilden die Konsolidierungsländer – für spätestens 2017 keine Nettokreditaufnahme mehr eingeplant (Quelle: BMF, 2. Mai 2012). Bei wenigen Finanzstarken, weil sie „es konnten“, bei den Anderen, weil sie von der Befürchtung getrieben waren, in 2020 das Ziel zu verfehlen – dies aber um den Preis von Ausgabenkürzungen. Selbstkritisch ist hier festzustellen, dass auch das damalige Linke Brandenburger Finanzministerium diesen Weg einschlug. 

Diese Idee vom Schlanken Staat und der Vorwegnahme der „Schuldenbremse“ blieb nicht ohne Folgen: Im Bereich des Personals wirkte sich diese Politik durch einen massiven Personalabbau aus. Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder war bereits nach der Jahrtausendwende durch die konjunkturelle Krise geschrumpft und ging nach 2005 – selbst in der Erholungsphase – weiter zurück. Zwar stieg die Zahl der öffentlich Bediensteten bis 2014 leicht an, jedoch wurde der zuvor umgesetzte Stellenabbau nicht annähernd kompensiert. Vielmehr kann man feststellen, dass das erreichte niedrige Niveau gerade gehalten wurde (Quelle: „Aktuelle Entwicklungstendenzen und zukünftiger Personalbedarf im öffentlichen Dienst“, Dieter Vesper, IMK, November 2016). Den stärksten Abbau von Vollzeitstellen je 1000 Einwohner zwischen 2005 und 2015 verzeichnen dabei die ostdeutschen Flächenländer, während die westdeutschen Flächenländer einen geringen Zuwachs aufwiesen. Interessant daran: Die Vollzeitstellen in der Finanzverwaltung sind in allen Bundesländern gesunken, also eben jene Verwaltung, die die Einnahmen des Staates doch erzielen soll. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich die öffentliche Hand – zusätzlich zu Steuersenkungen – durch politische Entscheidungen selbst schädigt. 

Ähnliches lässt sich bei der öffentlichen Infrastruktur am Beispiel der Kommunen feststellen. Diese wurde auf Verschleiß gefahren: Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren die Nettoinvestitionen Anfang der 1990er Jahre des letzten Jahrhunderts insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern stärker angestiegen, sind aber seitdem deutlich zurückgegangen und seit 2003 negativ. Dies liegt vor allem am öffentlichen Nichtwohnungsbau – Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, Bibliotheken, Straßen etc., bei dem die Abschreibungen die Investitionen übersteigen (Quelle: DIW Wochenbericht 43, 2015).

Mit den Folgen dieser Sparpolitik haben Bürger und Bürgerinnen und öffentliche Hand in Form fehlender ErzieherInnen (hier fehlen nach einer Bertelsmann-Studie bundesweit rund 110 000 Beschäftigte), LehrerInnen, FinanzbeamtInnen oder Beschäftigten in Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie einer maroden Infrastruktur bis heute zu kämpfen. Und dies wird noch eine Dekade anhalten. 

2.) Danach hat eine gegenläufige Entwicklung das Spardiktat zumindest in Bezug auf Personalbestand und Investitionen in die Infrastruktur in vielen Bundesländern abgelöst: Seit 2012/2013 zog die konjunkturelle Entwicklung in der Bundesrepublik wieder anund mit ihr die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Seit einigen Jahren erwirtschaften die Länder in ihrer Gesamtheit Haushaltsüberschüsse. Allein in 2017 verzeichneten sie einen Finanzierungsüberschuss (inkl. Extrahaushalte) von 11,4 Mrd. Euro (Quelle: BMF: Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2017). 

Trotz dieser Überschüsse wurden und werden Stellen in diversen Bereichen in erheblichem Umfang neu geschaffen und unter anderem mit Hilfe von Investitionspaketen die Infrastruktur saniert. Diese völlig gegenläufige Entwicklung sollte sich – und hier tritt wieder die Wirkung der Schuldenbremse ein – in kurzer Zeit, aus Sicht zahlreicher FinanzministerInnen am Besten bis 2020, vollzogen haben. Grund dafür war, dass bisher unklar war, ob bis 2020 gebildete Rücklagen der öffentlichen Haushalte nicht aufgrund der Regelungen der Schuldenbremse für bis 2020 gebildete – also „alte“ – Schulden zu verwenden– damit wäre dann alles Ansparen von Überschüssen wieder hinfällig.

Diese neue Ausgabenpolitik traf und trifft auf eine angestiegene Binnennachfrage und Baukonjunktur. Statt sich zurück zu halten, wie es in dieser Situation sinnvoll wäre, tritt die öffentliche Hand ihrerseits mit ihrer Nachfrage hinzu und verstärkt die gut laufende Konjunktur noch. In der Folge erleben wir die Ausschöpfung insbesondere der Bau-Produktionspotentiale und eine massive Erhöhung der Baupreise, was wiederum unwirtschaftlich für die öffentlichen Haushalte ist. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass nach einem massiven Personalabbau, nicht innerhalb kürzester Zeit neues Personal gewonnen werden kann.

3. Nachhaltige Finanzpolitik – Pflicht oder Kür?

Die Erfahrung zeigt: Unter Nachhaltigkeit verstehen die politischen AkteurInnen je nach politscher Verortung etwas Anderes. Ökonomie folgt eben keiner mathematischen Logik, wie konservative VolkswirtInnen und PolitikerInnen gern vertreten, sondern Ökonomie ist Gesellschaftspolitik. 

Die Frage nach der nachhaltigen Finanzpolitik läßt sich nicht ohne die Frage nach dem eigenen Bild vom Staat, von der öffentlichen Hand beantworten. Die Linke hat hierzu in den vergangenen Jahren klare Antworten gegeben: Gerecht ist, was den gleichberechtigten Zugang aller – unabhängig von der eigenen materiellen Lage – zu Existentiellem wie Bildung, Kultur, Mobilität, sauberes Wasser, Kanalisation uvm. garantiert. Dies wird ausschließlich durch ein starkes, in allen Bereichen gut ausgebautes Gemeinwesen gewährleistet. Dazu gehören u. a. öffentlicher Wohnungsbau, öffentlich finanzierte Kitas und Schulen, gebührenfreie Universitäten, eine Grundversorgung in öffentlicher Hand, öffentlich finanzierter Personenverkehr sowie Unternehmen in öffentlicher Hand. 

Eine nachhaltige Finanzpolitik muss diese gestaltende Rolle endlich wieder freisetzen – mindestens mittelfristig, über Legislaturperioden hinaus. Sie muss einen planvollen, qualifizierten Umgang mit dem Gemeinwesen gewährleisten, losgelöst vom situativen Spardiktat oder – umgekehrt – dem Druck, plötzlich viel Steuergeld ausgeben zu müssen. Nachhaltige Finanzpolitik muss Politik endlich wieder in die Lage versetzen, strategisch zu agieren. Und dazu muss Finanzpolitik selbst strategisch angelegt sein. Dabei kann es nicht um die Sicherung unserer Regierungsposten, sondern es muss immer um die Sicherung unserer gesellschaftlichen Projekte gehen. 

4. Was könnte eine nachhaltige Finanzpolitik aus linker Sicht sein? 

Die Finanzpolitik der letzten 15 Jahre, die letztlich aber auch Ausfluss einer neoliberalen Ideologie vom Staat war, bedarf eines dringenden Richtungswechsels. Diese Finanzpolitik hat dem Gemeinwohl, damit den Bürgerinnen und Bürgern geschadet. Sie schadet darüber hinaus zukünftigen Generationen. Gleichzeitig kommt die planlose, kurzfristig angelegte Finanzpolitik die öffentliche Hand im Nachgang teuer zu stehen. Anders gesagt: Sparen kostet viel Steuergeld!

  • Die Schuldenbremse bleibt falsch und wird weiterhin von uns abgelehnt. Sie wird sich als Investitions- und Wachstumsbremse erweisen. Sie ist nicht Ausdruck nachhaltiger Finanzpolitik. Ausführlich dazu unter 1. 
  • Die Schuldenbremse ist in wenigen Monaten geltendes Recht. Aus diesem Grund müssen wir uns insbesondere in den Bundesländern darauf einstellen und die Handlungsspielräume nutzen, die maximal möglich sind. Dies geschieht über die in Landesrecht umgesetzten Konjunkturbereinigungsverfahren, die in Zeiten konjunktureller Krisen gewährleisten sollen, dass die Steuerausfälle nicht direkt durch die massive Kürzung von Ausgaben kompensiert werden. 

Diese Bereinigungsverfahren werden aber nach jetziger Einschätzung nicht dazu führen, dass in konjunkturellen Krisen stimulierende Maßnahmen umgesetzt werden können. Im Gegenteil: zahlreiche Sozialmaßnahmen, die die rot-roten oder rot-rot-grünen Landesregierungen in den vergangenen Jahren dank der guten Einnahmesituation beschlossen haben, geraten in Gefahr.

  • Sicherung der Steuerausgaben – Vorbauen und Vorsorgen

Zukünftig wird es grundsätzlich nicht mehr möglich sein, einen Haushalt mit Kreditaufnahmen auszugleichen. Deshalb benötigen wir einen strategischen Umgang mit (den aktuell hohen) Haushaltsüberschüssen, Rücklagen und Fonds. Es muss darum gehen, die öffentliche Hand so aufzustellen, dass mittelfristig einerseits öffentliche Investitionen möglich sind. Dies, weil der Investitionsstau durch die vergangenen Jahre nicht abgebaut wurde und kurzfristig nicht abgebaut werden kann. Es gilt also in den nächsten Jahren, die Infrastruktur nicht nur zu sanieren, sondern auch um- und auszubauen. Zudem – so hat das IMK bereits 2013 festgestellt – erhöht die Investition der öffentlichen Hand von einem Euro das BIP um 30 bis 80 Cent. Diese Multiplikatorwirkung sollte auch zukünftig genutzt werden können, um wirtschaftlichen Abschwüngen stabilisierend entgegen zu wirken. 

Gleichzeitig ist es dringend geboten, bereits eingeführte konsumtive Ausgaben, wie Gebührenfreiheiten, die Verbesserung von Betreuungsschlüsseln im Erzieher- und Lehrerbereich, kostenloses Mittagessen, die zweifellos strukturelle Mehrausgaben generieren, mindestens auf mittlere Sicht sicher zu stellen. Dann kann es auch notwendig sein, auf die gebildeten Rücklagen für konsumtive Ausgaben zurück zu greifen.

Vor diesem Hintergrund ist es nötig, die aktuellen Haushaltsüberschüsse auch für die Zukunft zu nutzen und strategisch mit den daraus entstehenden Rücklagen umzugehen. Gelingt uns dies, dann muss uns vor neuen strukturellen Mehrausgaben nicht bange sein. Wenn oben von einem Überschuss der Ländergesamtheit in 2017 von rund 11 Mrd. Euro die Rede war, so ist davon auszugehen, dass die haushalterischen Rücklagen der Länder inzwischen üppig sind. Diese gelten offiziell in einigen Ländern als „Schwankungsreserve“. Wir müssen, vor allem angesichts der Schuldenbremse, offensiv darauf hinwirken, dass sie auch in Zeiten von Einnahmeausfällen für eben die von uns eingeführten konsumtiven Maßnahmen zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass letztere ein Strohfeuer linker Politik waren. Hierzu ist eine Fokussierung auf die für uns wesentlichen Maßnahmen (roter Faden) notwendig und entsprechend diesbezüglich eine mittelfristige Planung der entsprechenden Ausgaben. 

Für dauerhafte Investitionen kann dies in Form von Investitionsfonds geschehen. In diese Sondervermögen können Überschüsse geleitet werden. Sie haben den Vorteil, dass sie für Investitionen auf Landes- und kommunaler Ebene genutzt, als Zuschüsse und/oder Darlehn ausgegeben und unabhängig von den Haushaltsjahren und der aktuellen Haushaltslage über mehrere Jahre nach Bedarf geplant und eingesetzt werden können. Investitionen können damit auch unabhängig vom tagesaktuellen Spardiktat umgesetzt werden. 

  • Sicherung der Steuereinnahmen 

Klar ist: Der aktuellen positiven Situation bei den Steuereinnahmen zum Trotz gibt es keinen Grund, auf die massiven Forderungen nach Steuersenkungen einzugehen. Allen Steuersenkungsforderungen ist eine klare Absage zu erteilen. Dies gilt auch für die Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Jede Steuersenkung fehlt strukturell in den kommenden Jahren und kann auch nicht mehr zurückgeholt werden. Dies zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit. Allein die letzte Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent kostet jährlich mindestens 10 Mrd. Euro. Dazu kommt, dass durch allgemeine Steuersenkungen im Wesentlichen Besserverdienende entlastet werden: So wurde durch die Steuersenkungen zwischen 1998 und 2015 die untere Hälfte der Einkommensgruppen um weniger als 1% der Bruttoeinkommens, während das oberste Zehntel um 3,5% entlastet wurde (Quelle: IMK, „Steuerschätzung 2017 – 2021, Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen“, Mai 2017).

Angesichts unveränderter Investitionsbedarfe, der Notwendigkeit einer deutlichen Aufstockung der öffentlich Beschäftigten (Pflege, Polizei, Bildung, allgemeine Verwaltung etc) und wichtigen sozialpolitischen Reformprojekten (Kindergrundsicherung etc.) sollte es vielmehr darum gehen, die Steuersätze wieder anzuheben und bestimmte vermögensbasierte Steuern zu stärken so z. B. die Erbschaft- und Vermögensteuer. 

Gleichzeitig muss Steuerhinterziehung auf nationaler und internationaler Ebene konsequent bekämpft werden. Dazu sind nicht allein gesetzliche Regelungen oder internationale Abkommen notwendig. Hierzu gibt es zahlreiche Forderung im Steuerkonzept der LINKEN.

Wichtig ist weiterhin, die Finanzverwaltung personell und dv-technisch zu stärken statt regelmäßig abzubauen wieder massiv auszubauen. 

  • Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf der Einnahmeseite

In 2020 tritt nicht nur die „Schuldenbremse“ in Kraft, sondern auch der reformierte Länderfinanzausgleich. Dieser wird seinen Charakter maßgeblich ändern. Zwar verzeichnen die Nehmerländer auch zukünftig finanzielle Hilfen zum Ausgleich ihrer Finanzschwäche. Der Absender hingegen verändert sich. Statt der Geberländer wie bisher wird der Bund die Kassen der finanzschwachen Länder auffüllen. Die Geberländer behalten zukünftig ihre überdurchschnittlichen Einnahmen weitgehend selbst. Der solidarische Ausgleich zwischen den Ländern findet nicht mehr statt, die finanzielle Situation zwischen Bayern oder Hessen einerseits und Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt andererseits wird noch stärker auseinanderdriften. Die Nehmerländer werden Kostgänger des Bundes. 

Letzteres gilt es dauerhaft zu verhindern. Wir müssen – vor dem Hintergrund der Evaluierung dieser Reform am Ende des nächsten Jahrzehnts – klar die Forderung nach einem solidarischen Ausgleich auf der Ebene der Bundesländer formulieren. 

Daniela Trochowski ist seit 2009 Staatssekretärin im Brandeburgischen Finanzministerium. Benjamin-Immanuel Hoff ist Chef der Thüringer Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Axel Troost ist Finanzexperte und stellvertretender Vorsitzender der Partei Die Linke.

Geschrieben von:

Daniela Trochowski

Die Volkswirtin ist seit 2009 Staatssekretärin für Finanzen in Brandenburg.

Benjamin-Immanuel Hoff

Chef der Thüringer Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Axel Troost
Axel Troost

Senior Fellow für Wirtschafts- und Europapolitik bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung

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