Wirtschaft
anders denken.

Was ist bürgerlich, und wenn ja, wie viele?

16.09.2019
Wartesaal zweiter Klasse von Carl d’Unker, ca. 1865

Darf man, darf sich die AfD ›bürgerlich‹ nennen? Manchmal gibt ein scheinbar oberflächlicher Streit unfreiwillig Aufschluss über Veränderungen unterm Radar des unmittelbar Beobachtbaren. Tagebuch des politischen Umbruchs (1)

1. Warum Tiefenbohrung in einem medialen Kurzzeitaufreger? 

Darf man, darf sich die AfD ›bürgerlich‹ nennen? Manchmal gibt ein scheinbar oberflächlicher Streit, der nach ein bis zwei Wochen aus den Medien verschwunden ist, unfreiwillig Aufschluss über Veränderungen unterm Radar des unmittelbar Beobachtbaren. Der Disput um die ›Bürgerlichkeit‹ der AfD fällt in diese Kategorie. Er eignet sich deswegen als Beitrag zur Erkundung, Vermessung und Befragung des neuen parteipolitisch-parlamentarischen Zyklus (Horst Kahrs) und seines ökonomisch-gesellschaftlichen Unterbaus. 

Wenn die AfD für sich beansprucht, eine ›bürgerliche‹ Partei zu sein, will sie damit einerseits auf das Terrain akzeptierter politischer MitspielerInnen gelangen, mithin das Stigma abstreifen, das ihr in den meisten gesellschaftlichen Kreisen außerhalb ihrer AnhängerInnen anhaftet. Zum anderen möchte sie damit auch – ohne zugleich auf ihre Rolle als Protestpartei verzichten zu wollen – den Unionsparteien und der FDP signalisieren, dass sie einen Platz am Tisch eines gemeinsamen politischen ›Lagers‹ beansprucht. Wer zum selben Lager gehört, dem unterstellt man für gewöhnlich, zusammenarbeiten zu wollen. Derlei Ansprüche der AfD werden bislang nahezu unisono von allen anderen etablierten Parteien zurückgewiesen.

Eine ideologiekritische Tiefenbohrung dazu, was als ›bürgerlich‹ in Anspruch genommen, behauptet, verteidigt, in Schutz genommen, angegriffen oder diffamiert wird, erweist sich als überraschend aufschlussreich. Abseits ihres tagesaktuellen Nachrichtenwerts fungiert die Debatte um die ›Bürgerlichkeit‹ der AfD wie ein Seismograph möglicher tektonischer Verschiebungen in der Hegemonie der politischen Öffentlichkeit, denn sie bringt die – ebenso reale wie deswegen umso heftiger abgewehrte – Verunsicherung der politischen Klasse sowie der lesenden und schreibenden Stände zum Ausdruck, die inmitten der aktuellen Umbrüche versuchen, wieder Boden unter den Füßen zu gewinnen.

2. Verteidigungs- und Angriffslinien

In der fraglichen Debatte kristallisierten sich unterschiedliche Verteidigungs- und Angriffslinien um ›das Bürgerliche‹, ›das Bürgertum‹ oder ›die bürgerliche Gesellschaft‹ schlechthin heraus. Vermeintlich wurde die Diskussion losgetreten mit der nachher als Versprecher entschuldigten Bemerkung der MDR-Moderatorin Wiebke Binder anlässlich der Landtagswahlen am 1. September 2019, wonach CDU und AfD eine ›bürgerliche Koalition‹ bilden könnten. Es folgte der dank sozialer Medien heute anscheinend unvermeidliche Sturm der Entrüstung. 

Innerhalb der Feuilletons und politisch-intellektuellen Streitzirkel hatte die Auseinandersetzung um die Frage der politischen Lager-Verortung der AfD allerdings schon deutlich früher begonnen. Einen Monat vor besagten Landtagswahlen beklagte Bernhard Schlink in der FAZ, dass ein zu eng umzäunter gesellschaftspolitischer Mainstream ungewollt der AfD Wasser auf die Mühlen schütte. In Antwort darauf bezog Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Position für das, was sich bald als die erste Verteidigungslinie für das ›Bürgerliche‹ herausstellen sollte: Jawohl, es gibt ›das Bürgerliche‹, nur hat es andere Gehalte als früher und sie sind schützenswert. Für das frühere Mitglied der schwarz-grünen ›Pizza Connection‹ Altmaier gibt es das Bürgerliche als Wertekontinuum und Wertehorizont. »Bürgertum ist mehr als Kultur. Es hat zu tun mit Verlässlichkeit, Geborgenheit, mit den berühmten Sekundärtugenden, wehrhafter Demokratie, vor allem aber mit Verantwortung für andere und für sich selbst«. Die LeserInnen können problemlos schlussfolgern, dass diese Umschreibung mit dem Auftreten der AfD keinesfalls zusammengeht. 

Die gleiche Verteidigungslinie des Bürgerlichen bezog Gustav Seibt in der Süddeutschen Zeitung. Im Grunde noch strenger als Altmaier wollte er das Bürgerliche nicht nur als Wertekanon verstanden wissen, sondern als eine Matrix von Dispositionen (»Umgangsformen, die Teil der Person selbst geworden sind«) und Praktiken, die sich zu einer wiedererkennbaren Lebensweise, die individuelle Selbstbestimmung und eine damit verbundene Akzeptanz von Diversität hoch schätzt, verdichten. »Wer sich als bürgerlich verortet, dem geht es um Werte: Manieren, Anstand, Treue, Affektkontrolle. (…) Dieser Wertekosmos reichte vom korrekten Auftreten, guten Manieren, ehelicher Treue, allgemeiner Verlässlichkeit bis zu wirtschaftlichen Tugenden wie Sparsamkeit, Kredittreue, dem Einhalten von Absprachen«. Seibt stellt ausdrücklich klar, dass die AfD hier keine Zugehörigkeit beanspruchen könne, da ihre Protagonisten keine Lebensführung aufweisen, »die sich in gelassenem, unaufgeregtem Verhalten zeigt«, sondern das Individuum verachte. PolitikerInnen und AnhängerInnen der AfD behandelten »Einzelne als Merkmalsträger und nehmen gesellschaftliche Gruppen für Einzelne in Haft. Sie denken in Kollektiven. Hier wird das völkische Denken zur vergifteten kleinen Münze, hier werden Affekte bewusst angeheizt, unerreichbar von allen sonstigen Erkenntnissen oder auch nur vom nächsten Ermittlungsfortschritt der Polizei«. Demgegenüber sei der sich um bürgerliche Angemessenheit bemühende Auftritt der Partei – »Tweedjacket, Perlenkette« – nur »stilistische Fassade«. 

Kein Wunder, dass hierauf der wichtigste Tweedjacketträger der AfD antwortete. Alexander Gauland versuchte in seiner Replik in Springers WELT, als angelernter Historiker aufzutrumpfen. Er bestritt, dass es eine Lizensierungsinstanz für Zugehörigkeit zum Bürgerlichen überhaupt geben könne. »Wer ernennt eigentlich die Bürgerlichen? Haben sie das, historisch gesehen, nicht selbst getan? Ist es nicht der Kern der Bürgerlichkeit, sich selbst zu erschaffen? Als Adliger wurde man geboren, ein Bürgerlicher musste – und konnte – man werden: durch Leistung«. Dieser protestantischen Herleitung bürgerlicher Charaktermasken könnten Wertkonservative sicher problemlos folgen. Wenig überraschend jedoch setzt Gauland den ›Bürger‹ und die damit in Verbindung gesetzten Freiheiten und Qualitäten nicht als universelle Sozialfigur, sondern stellt ihn in einen scharfen Widerspruch zum Islam. »Nirgends, wo der Islam herrscht, sind die bürgerlichen Freiheiten garantiert. Eine bürgerliche Partei sieht sich der humanen Grundannahme verpflichtet, dass der einzelne Muslim natürlich ein normaler Staatsbürger werden kann, aber die Implementierung islamischer Strukturen über Massenmigration völlig verantwortungslos ist«. Die Eigenlegitimation der AfD, den Standpunkt des Bürgerlichen zu reklamieren, bezieht sich auf das von Gauland angedeutete, in der alltäglich von seiner Partei verbreiteten Propaganda noch weitaus brutaler bis apokalyptischer ausgemalte Schreckensszenario einer von den Eliten zugelassenen oder gar absichtsvoll betriebenen ›Islamisierung‹: Rechtspopulismus als letzte Bastion zur Rettung des Bürgerlichen vor der Selbstaufgabe durch seine Verräter. Der AfD-Stratege charakterisiert Islamisierung letztlich als Prozess der Entbürgerlichung und lädt damit den Kampfbegriff der ›Umvolkung‹ auf.

In WELT bzw. Spiegel Online schrieben Ulf Poschardt und Nils Minkmar gegen diese Reklamation des Bürgerlichen und zeichnen beide dazu ein eher Habermasianisch inspiriertes Idealbild bürgerlicher Gesellschaft, dem sie die unappetitliche, verabscheuungswürdige Praxis der AfD gegenüberstellten. »Die Idee der bürgerlichen Gesellschaft war eine des kommunikativen Ideals, des wertschätzenden Dialogs. Es war die Idee, dass in Debatten Gefühle wichtig und zulässig sind, aber das Argument vom Verstand geführt wird. Davon ist in der AfD wenig bis nichts zu spüren«, so WELT-Chefredakteur Poschardt in direkter Antwort auf Gauland. Solange der AfD-Vorsitzende »die Barbarei bagatellisiert, Halb-, Viertel- und Neonazis in seiner Partei duldet oder auch nur ignorierend verdrängt, mag er so oft behaupten, wie er will, dass er bürgerlich sei und die Programmatik seiner Partei auch, es ist ein durchschaubares Unterfangen«. 

So sehr Linke wahrscheinlich in die Abgrenzung gegenüber Gauland und in die Kritik an der Realität seiner Partei einstimmen möchten, so viele Reserven werden sie wahrscheinlich dagegen in Anschlag bringen, dass mit dem Einziehen einer rhetorischen Firewall um das Bürgerliche, diesem zugleich die gesellschaftspolitische Absolution erteilt wird. Dabei zeigt nicht allein der Blick auf vormalige Parteimitgliedschaften von Vorstandsmitgliedern und MandatsträgerInnen, dass sich hier auch Fleisch von Fleische weithin als ›bürgerlich‹ anerkannter Parteien trifft, auch wenn das spätere AfD-Personal dort nicht in der ersten Reihe stand. Auch der Blick auf die sozialstrukturelle Zusammensetzung der SprecherInnen und ParlamentarierInnen der AfD offenbart einen unübersehbaren ›Mittelstandsbauch‹. Mit der bürgerlich-liberalen Zurückweisung von Bürgerlichkeits-Ansprüchen der AfD alleine, ist man argumentativ schnell am Ende.

Bei der zweiten Verteidigungslinie fällt die linke Anschlusskritik schwerer. Sie lautet nämlich, dass der öffentliche ›Claim‹ der AfD ins Leere laufen muss, weil es das ›Bürgerliche‹ nicht (mehr) gibt – zumindest nicht, will man damit gehaltvoll einen sozialstrukturellen Ort beschreiben. Was es nicht gibt, über dessen Besetzung durch radikale Rechtspopulisten kann man sich mokieren, aber – mangels eigener Unschärfen, insbesondere einer sozialstrukturellen Blindheit hinsichtlich sozialer Unterschiede – kaum substanziell echauffieren. 

Für den FAZ-Feuilletonisten Jürgen Kaube bezeichnete bereits 2008 Bürgerlichkeit nur noch eine Projektion, das Ideal einer Lebensführung. ›Bürgerlich‹ beschreibt demnach keine Klammer für gesellschaftliche, sozialstrukturelle und politische Realtypen, sondern ist Selbstvergewisserungsvokabel einer ideologisch entleerten Konkurrenzpolitik. Spiegelbildlich zum Abgesang auf die ArbeiterInnenklasse, weil gesamtgesellschaftlich die Blaumänner nur noch eine Minderheit stellen, muss für Kaube die Anrufung des Bürgerlichen Ausdruck einer Begriffsverwirrung sein. »Mangels anderer Einfälle wird projiziert, dass die Gesellschaft in feste Interessengruppen zerfiele. Und darum muss man darüber hinwegreden, dass die allermeisten Arbeitslosen und Arbeiter denselben bürgerlichen, nämlich auf Komfort und Gefahrlosigkeit zielenden Lebensstil anstreben wie die allermeisten Manager oder Zahnärzte«. 

Der ansonsten zur ersten Verteidigungslinie gehörende Gustav Seibt gab zu Bedenken, dass die Selbstbeschreibung der Bundesrepublik ohnehin nie um das Bürgerliche gekreist sei, sondern eher nach Formeln wie der ›nivellierten Mittelstandsgesellschaft‹ (Helmut Schelsky) gegriffen habe. Der Begriff des Bürgerlichen sei »soziologisch ein begrifflicher Joker, dessen Undeutlichkeit vielfältige, schwer nachprüfbare Verwendbarkeit begünstigt«. Matthias Heine schließlich bestritt in der WELT nicht, dass Bürgertum und Bürgerlichkeit historisch eine wichtige Rolle gespielt haben, aber heute sei dieses Zeitalter vorbei. »Wir sind alle zwar noch Staatsbürger, aber sicher keine Bürger mehr in jenem kraftstrotzend dynamischen Sinne, den Marx 1848 im ‚Kommunistischen Manifest‘ beschwor«. 

Ausgerechnet in Springers WELT ist damit angesprochen, dass im deutschen Begriffs des ›Bürgers‹ zwei Begriffe zusammenfallen, die Marx noch mit einigem Aufwand in ihrer von innerer Widersprüchlichkeit geprägten Verbindung gezeigt hatte: Bürger als Staatsbürger (›citoyen‹) und als Privatbürger und Angehöriger des Bürgertums (›bourgeois‹). Betreibt diese zweite Verteidigungslinie gegen die Bürgerlichkeits-Ansprüche der AfD keine Reinwaschung des Bürgerlichen, so verabschiedet sie doch (und sei es unfreiwillig) ein Gesellschaftsbild, das sich von der reichhaltigen Empirie über Muster sozialer Ungleichheiten beeindrucken lässt. Der unübersichtlicher gewordene Wald soll entschuldigen, dessen Bäume nicht mehr unterscheiden zu wollen.

 Schließlich gibt es eine linksradikale Angriffslinie, die das Abwehren von AfD-Ansprüchen auf Mitgliedschaft im Club der Bürgerlichen nicht nur ablehnt, sondern dies als Ausweis eines linken politischen Grundsatzirrtums denunziert. Wenn »eine Linke außerhalb der CDU nun ihrerseits der AfD die Bürgerlichkeit abspricht«, habe sie »sich schon in vorauseilenden Gehorsam an die bürgerliche Gesellschaft gekettet«. Nur die Orientierung an marxistischen Klassikern der Vor- und Zwischenkriegszeit verspreche letztlich die richtige Orientierung. Andernfalls könne man nur »Staat, Politik und Kapital moralisch vorwerfen, sie würden nicht fair spielen. Genau in dieser Situation befindet sich ein Großteil der Linken, wenn sie der AfD partout nicht zugestehen will, eine bürgerliche Partei zu sein. Man hat sich so in das Wunschbild verliebt, das man sich von der bürgerlichen Gesellschaft macht, und hat versäumt, diese zu analysieren und genau diesen Gewaltapparat, der von Zeit zu Zeit auch zu Kriegen treibt, kenntlich zu machen, der die bürgerliche Gesellschaft von Anfang an war«. 

Vergessen sind damit alle marxistischen und marxistisch inspirierten Untersuchungen, die aufzeigen, dass es ›DAS‹ Kapital und ›DEN‹ Staat als einheitlichen, kohärenten Akteur nicht gibt. Lässt sich aus der zitierten ätzenden Polemik Rosa Luxemburgs gegen die bürgerliche Gesellschaft in der ›Krise der Sozialdemokratie‹, die sie 1915 im Gefängnis schrieb, für die heutige Konstellation eine Orientierung ableiten? Welchen analytischen Gebrauchs- und politischen Praxiswert kann man anhand der Kritik aus einer Zeit gewinnen, als die bürgerliche Gesellschaft noch mit ständischen, reaktionären Sozialstrukturen durchzogen und von kriegerisch-heroischen Subjektivitäten geprägt war, wenn sie heute post-heroisch ist, die bürgerlichen Gesellschaften gegeneinander nicht nur strukturell nicht angriffsfähig, sondern (wie die öffentlich gewordenen Horrorszenarien zum No Deal-Brexit nahelegen) wahrscheinlich auch wirtschaftlich nicht-separationsfähig sind? 

An der analytischen Brauchbarkeit derlei ›ableitungsmarxistisch‹ inspirierter Denunziationen von Bürgerlichkeit und bürgerlicher Gesellschaft sind erhebliche Zweifel anzumelden. Wem alle Bäume für unterschiedslos gleich erscheinen, der muss sich im Wald hoffnungslos verirren.

3. Widerspruchsanalyse des Bürgerlichen zurückholen

Kann es etwas Viertes geben neben den gleichermaßen reinwaschenden Verteidigungs- und Beitrittsversuchen zum Bürgerlichen erstens, der globalen Verabschiedung jeglicher sozialstrukturellen und milieuspezifischen Bezugnahme in der Politik zweitens und der sterilen linksradikalen Denunziation drittens? Ja, kann es, wenn man die unentrinnbare Widersprüchlichkeit und Mehrgesichtigkeit der bürgerlichen Gesellschaft und des ›Bürgerlichen‹ als gesellschaftlicher und politischer Tendenz und Zuschreibung – neben der nötigen Historisierung – ernst nimmt. 

In einem ersten Schritt lässt sich darauf aufbauend aufklären, warum die von mehreren DebattenteilnehmerInnen registrierte Selbstverständlichkeit von Bürgerlichkeit als Lebensführung, Habitus und Wertekosmos wie selbstverständlich gegen die AfD ins Feld geführt werden (erste Verteidigungslinie), aber nicht mehr die gleiche Selbstverständlichkeit als Ortsangabe in der Sozialstruktur aufgefahren wird, weshalb viele BeobachterInnen jeglichen Bezug auf Bürgerlichkeit insgesamt verwerfen (zweite Verteidigungslinie). 

In einer originellen Interpretation hat Helmut Dubiel sich gegen Zeitdiagnosen gewendet, die für den Zeitraum seit Beginn des 20. Jahrhunderts und insbesondere der Nachkriegszeit unter dem Eindruck von Massendemokratie, Massenkonsum und Sozialstaatlichkeit einen Verfall des Bürgerlichen diagnostizieren (ganz vorne Richard Sennett, aber der bekannteste, von Dubiel nicht genannte Kandidat wäre sicherlich Habermas’ berühmter ›Strukturwandel der Öffentlichkeit‹). Dubiel stellt diese Diagnose vom Kopf auf die Füße mit seiner These, dass im Gegenteil erst ab der massendemokratisch, massenkonsumistisch und sozialstaatlich geprägten Phase ein Prozess der ›Verbürgerlichung‹ stattfindet, der Eigenschaften des ›citoyen‹ (mündige politische Teilhabe) wie des ›bourgeois‹ (größere wirtschaftliche Selbstständigkeit und kulturelle Autonomieansprüche) durch die gesamte Sozialstruktur – ohne ihr patriarchales und ethnisierendes Gewand abzustreifen – verbreitet. 

Weil nun immer mehr Menschen der Enge ›vormoderner‹ Bezugseinheiten wie Scholle und Dorf entkommen und auch nicht mehr von traditionalistischen Hierarchiebildern in ihrer formalen Gleichheit als citoyens ausgebremst werden, weil sozialstaatliche und marktwirtschaftliche Systeme auch den privaten Reproduktionsbereich integrieren und weil Tarifverträge und Sozialversicherungen auch unter Unterprivilegierten das Erarbeiten eines gewissen Besitzstandes erlauben, an dessen Ausbau und Erhalt dann ein immer stärkeres Interesse entsteht – kurz: weil es sich demokratisiert hat, lässt sich das ›Bürgerliche‹ nicht mehr ohne Weiteres sozialstrukturell trennscharf festnageln. 

Man könnte von einem Bernstein-Paradox sprechen: Erst die Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung vollenden eigentlich die bürgerliche Gesellschaft. Erst die ›Gleichmachung‹ der Menschen, die die vormals ständisch verstärkten Ungleichheiten im Alltag verflacht, schafft dann den Antrieb der unzähligen Bemühungen um Unterscheidung und Abgrenzung, die man in Anschluss an Pierre Bourdieu als ›Distinktion‹ untersucht. 

Das politische Janusgesicht des Bürgers, hier gedacht als Bourgeois, lässt sich auch (gegen die oben kritisierte Angriffslinie) ohne globale Verdammung erschließen. Ganze Forschungstraditionen machen sich an der Frage fest, ob, (ab) wann, wo, wie lange sowie für und mit wem sich das Bürgertum für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt hat. »No Bourgeoisie, no Democracy« (Barrington Moore) hat als globale Formel dem späteren Forschungsstand nicht standgehalten, aber mit einer pauschalen Charakterisierung des Bürgertums als Steigbügelhalter von Faschismus und Reaktion wird man auch nicht weit kommen. 

In Deutschland allerdings brauchte es bekanntlich den Zweiten Weltkrieg und den Kalten Krieg, um ein Bürgertum hervorzubringen, das sich erstens zur Demokratie für alle bekannte (und nicht Repression gegen die Arbeiterbewegung guthieß, wobei man sie gegen die Kommunisten weiterhin befüwrotete) und zweitens sich zum Westen orientiert. In der alten (West-)BRD heißt Bürgertum also: 1968 und Berufsverbote, Nachrüstung und Friedensbewegung, spießige Kleinbürgerlichkeit und Avantgarde, Bewunderung sozialen Aufstiegs und Schutzwall ums Gymnasium, Spenden für arme Kinder in dritten Welt und Schimpfen auf die ›faulen Griechen‹, Willkommenskultur und PEGIDA. 

Insofern sehen auch viele AfD-Gegner an der Bürgerlichkeit nur das, was sie sehen wollen. Es mag sein, dass die AfD völkische Zuschreibungen auf die Spitze treibt. Aber einen ›Hauch von Sportpalast‹ schuf bei Auftritten Thilo Sarrazins zu seinem Beststeller ›Deutschland schafft sich ab‹ nicht NPD-Funktionäre, sondern ein lupenrein bürgerliches Publikum. Auch der Wut-Bürger ist ein Bürger, wenn er in NIMBY-Manier sich auf der Straße dafür stark macht, dass es Windräder, Oberleitungen, Flüchtlingsunterkünfte oder migrantische MitschülerInnen ja gerne geben dürfe – aber doch bitte nicht bei ihm. 

Die Leistungsethik des Bürgers ist sowohl historisch seine ideologische Waffe gegen den unproduktiven Adel, als auch gegen gleiches Wahlrecht für Eigentumslose. In der Gegenwart wird dieses Ideal in Stellung gebracht gegen die ›Drückeberger‹ in der ›sozialen Hängematte‹. Nicht nur bei Sarrazin schließt man in durchaus bürgerlichen Kreisen vom unterstellten Unwillen auf die biologisch Unfähigkeit zur Leistung, was dann zur Schlussfolgerung führt, als unfähig angesehene Abgehängte nicht weiterhin mit dem eigenen hart verdienten Geld subventionieren zu wollen. 

Die Anrufung der Leistungsethik verstummt aus den bürgerlichen Kreisen immer dann als argumentativer Generalschlüssel, wenn leistungslose Einkommen aus Vermögen und Erbschaften gegen Besteuerung verteidigt werden müssen. Auch Alexander Gaulands Reklamation des ›Bürgerlichen‹ ist mindestens in einem wichtigen Punkt – wenn auch unfreiwillig – ehrlicher als die Zurückweisung seiner Debattengegner. Indem der AfD-Sprecher auf die konstitutive Bedeutung des Eigentums und die Ablehnung alles Revolutionären abstellt, legt er offen, dass man ›Bürgerlichkeit‹ nicht sagen kann, ohne die Realität der Klassengesellschaft auszusprechen, selbst wenn man sie nicht in den Mund nimmt. 

4. Das ›Bürgerliche‹ gegen sich selbst: ein Hegemoniekonflikt

Damit ist die hegemoniepolitische Schlagseite der jüngsten Bürgerlichkeits-Debatte bereits angesprochen. Das Bürgerliche ist selbst Agent seiner ›schöpferischen Zerstörung‹ (Schumpeter), wendet sich gegen seine eigenen Traditionen, Errungenschaften und Besitzstände, und dank der angesprochenen Demokratisierung von Staatsbürgerstatus, dem gewachsenen Massenkonsum und materiellem Wohlstand auch in ArbeiterInnenmilieus – kurz: wegen der Verbürgerlichung der gesamten Sozialstruktur kann sich diesem Prozess schlechterdings niemand entziehen. 

Es tobt mal mehr, mal weniger auffällig ein Kampf darum, was als ›bürgerlich‹ gelten kann – im Sinne von akzeptabel, nachahmungswürdig, ehrenwert usw. Hinter der Distinktion lauert die Auseinandersetzung darüber, was überhaupt als Statusmerkmal akzeptiert wird, was man ausstellt und wo die ›feinen Unterschiede‹ subtile Ahnung bleiben sollen… Das ›Bürgerliche‹ wird immer geprägt von der gerade führenden bürgerlichen sozialen Kraft. Es ist nicht zu jedem Zeitpunkt, in jedem Bereich, auf jeder Ebene, in jeder Region die Gleiche – man beachte nur die jeweils unterschiedlichen politischen Ausrichtungen von Politikteil, Wirtschaftsteil und Feuilleton bei den großen überregionalen Tageszeitungen. Und vergleicht man Deutschland z.B. mit den USA, entdeckt man, dass extremer Reichtum dort dekadent vorgeführt, hier jedoch dezent hinter geschlossenen Villen-Toren genossen wird.

Der aktuelle Begriffskampf ist wahrscheinlich auch Ausdruck von Unklarheit darüber, was ›bürgerlich‹ heute eigentlich heißen darf. Der Aggregatzustand im sozialen Unterbau des politischen Kräftespiels hat sich in dieser Spätphase der Ära Merkel erheblich verflüssigt. Neue Kräfteverhältnisse und Selbstzuordnungen sind im bürgerlichen Spektrum möglich geworden: Die CDU/CSU, lange dort die ewige Hegemonialpartei (sie absorbierte oder marginalisierte schon 1949-1961 alle bürgerlichen Konkurrenzparteien bis auf die FDP), findet sich jetzt in einer Art Sandwich-Situation zwischen dem ›neuen‹ grünen Bürgertum und dem ›Wutbürgertum‹ der AfD wieder. Als sei dem noch nicht genug, scheint auch das, was die Union so lange an ideologischen und gesellschaftlichen Bastionen ›ihr eigen(es)‹ nennen konnte, ohne es näher benennen oder sich darum bemühen zu können, nun zwischen den parteipolitischen Polen ›blau‹ und ›grün‹ abzuschmelzen. 

Auf der einen Seite stehen neben der bereits angesprochenen bürgerlichen Leistungsethik jetzt auch die klassischen Besitzstände zur Disposition, nach bürgerlichen Verständnis eben die ausstellungswürdigen Früchte eigener Leistung: Auto, Wohnung, Flüge in entfernte Urlaubsziele (die immer zugleich Ausdruck der Distinktion bzw. des Statuserhalts waren) geraten jetzt vom grünen Pol aus unter handfesten moralischen und politischen Rechtfertigungszwang. Die AfD sammelt hierbei diejenigen ein, die Lebensleistung und Besitzstand gerade im Vergleich zur ›willkommenskulturellen‹ Wertschätzung der migrantischer Neuankömmlinge nicht genug gewürdigt sehen und die nicht bereit sind, ihren Besitzstand einem neuen, grünen Legitimationsdispositiv zu unterwerfen. In der Verteidigung bürgerlicher Besitzstände nach dem Muster der alten BRD werden die Grenzen zwischen Union und AfD z.T. fließend. »Leute, zeigt den Bio-Blockwarten und Öko-Nazis den ganz dicken ausgestreckten Mittelfinger. Macht schöne Insta-Storys mit Euren Miet-Ferraris auf den Malediven. Lasst es krachen. Lebt Euer Leben und kämpft für Eure Freiheit!«, twitterte ganz in diesem Sinne im Juli ein führendes Mitglied der ›Werte-Union‹.

Auf der anderen Seite weisen die ernstzunehmenden Versuche einzufangen, was heute ›bürgerliche Politik‹ bedeuten könnte, nur wenige und zudem keine exklusiven Gemeinsamkeiten mit dem auf, was man gemeinhin lange mit christdemokratischer und konservativer Politik verbunden hat. »Gemeinwohlorientiert kann sich nur die politische Formation nennen, die das vermeintlich Abweichende schützt und für die Vielfalt als Freiheitsvorteil wirbt«, so schrieb bereits 2016 der Politikwissenschaftler Kar-Rudolf Korte im intellektuellen Organ der Konrad Adenauer-Stiftung ›Die politische Meinung‹ der CDU ins Stammbuch. Das Bürgerliche egal welchen Alters, so Korte weiter, könne »sich eben nicht nur hinter Mauern verschanzen oder sie gar neo-biedermeierlich erhöhen. Moderne Bürgerlichkeit, die sich im Parteienspektrum der Mitte abbildet, sucht nach der Verbindung aus moralischem Ernst, gemeinwohlorientiertem Kaufmannsgeist, sozialstaatlichem Pragmatismus und Autonomie, die sich über anspornenden Widerspruch freut«. 

In eine ähnliche Kerbe schlägt Angela Merkels Vertrauter Peter Altmaier. Er begreift den politischen Gestaltungskorridor des Noch-Merkel-Deutschlands, der sich parteiübergreifend durch Utopie- und Visionsarmut auszeichnet, eher als Chance für bürgerliche Politik: »Kaum jemand traut sich noch, die Entwicklungslinien von Wissenschaft, Technik, Humanität und Ökologie in einen großen Entwurf zu zwingen. Der politische Grundkonsens bezeichnet, über den Verfassungskonsens hinaus, gewachsene Übereinstimmung: Soziale Marktwirtschaft, Ostpolitik, Nato, Bundeswehr, EU, Umweltschutz sind heute bei CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP akzeptiert. Das macht die Debatte ›langweiliger‹, weil vieles außer Streit steht, was früher die Gemüter erhitzte. Andererseits macht es die Republik stabiler und berechenbarer«. 

Altmaier propagiert ein »Konzept ›Bürgerliche Moderne‹«: »ein einigendes Projekt, das Gestaltung ermöglicht, Hoffnung gibt statt zerstört« welches die ohnehin an unverrückbaren ideologischen Glaubenssätzen arme Christdemokratie noch ein ganzes Stück weiter weltanschaulich domestizieren würde. Als erste Säule nennt der Wirtschaftsminister »die Akzeptanz dessen, was Errungenschaft von Aufklärung und Französischer Revolution ist und Moderne genannt werden muss«. Zu lange hätten Rechte und einige Konservative im Rückblick seit der Französischen Revolution einen verzweifelten und immer vergeblichen Kampf gegen die Moderne geführt. Wie viel Kraft habe man mit den Kämpfen jeweils gegen »gleiche Wahlrecht, das Frauenwahlrecht, die Republik von Weimar […], gegen Gleichberechtigung, gegen Arbeitnehmermitbestimmung, gegen Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, gegen die gleichgeschlechtliche Ehe« vergeudet? 

Die zweite Säule in Altmaiers Projekt ist »Neuschaffung eines starken Bürgertums, das zur gesellschaftlichen Mitgestaltung willens und befähigt ist«. Dazu müsse das Bürgertum seine bis ins 19. Jahrhundert zurückgehenden Spaltungen »in Bildungsbürger und Besitzbürger, in Nationalliberale und Rechtsstaatsliberale« überwinden, indem »man Bürgertum und Liberalismus nicht als primär politische, sondern als sozial-kulturelle Kräfte begreift. Als Haltung und als Philosophie«. Was Altmaier vorschlägt, bedeutet nicht weniger, als die traditionell immer mitgeführte dunkle Kehrseite von Bürgertum und Bürgerlichkeit abzutrennen, für die in Deutschland heute Sarrazin, AfD und Konsorten stehen. Er fordert »einen umfassenderen Bürgerbegriff, der denen Schutz bietet, die immer schon dazugehörten, aber auch denen offensteht, die sich durch Bildung und Leistung den Aufstieg neu erwerben. Bürgertum als Anerkennung, nicht als Vorwurf. Nicht als Abgrenzung, sondern als Einladung. Nicht als Klassenkampf, sondern als Teil des gesellschaftlichen Zusammenhalts«.

Was Altmaier für die Neubegründung des Bürgerlichen als Anspruch und Versprechen ausbreitet, weist keinerlei Unterschiede zu dem auf, was konservative Grüne wie Winfried Kretschmann als Orientierungsmarken ausgeben, und selbst die Differenzen zur grünen Führung bleiben überschaubar. Milde gewordene bürgerliche Ahnen und gezähmte vormalige Rebellen treffen sich im deutschen Sehnsuchtsort der ›politischen Mitte‹. Dazu passt, dass von allen WählerInnenschaften ausgerechnet die Klientel der Bündnisgrünen, die sich Anfang der achtziger Jahre noch als ›Anti-Parteien-Partei‹ gründeten, die größte Zufriedenheit mit der real existierenden Demokratie aufweist. 

Der Härtetest für das entwaffnete, angegrünt-bürgerliche Selbstverständnis käme jedoch erst, wenn die Neubürgerlichen konfrontiert würden mit den Folgen ihrer Politik vergangener Jahre, die sich für viele Betroffene doch recht deutlich wie ein ›Klassenkampf‹ anfühlten – allerdings von oben. Dagegen spricht allerdings Vieles, wie etwa die christdemokratische Weigerung, die Prekarisierung am Arbeitsmarkt zurückzudrehen oder ihre leeren Hände hinsichtlich wirksamer Maßnahmen gegen steigende Mieten. In einer ARD-Sendung durch Zuschauerfrage auf gewachsene soziale Ungleichheit angesprochen, klingt die Antwort der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer mehr nach Marie Antoinette als nach Robert Habeck: Dann müssen die Leute eben Eigentum bilden! 

Mit derartigen ideologischen Scheuklappen wehrt die einstmals hegemoniale Kraft im ›bürgerlichen Lager‹ ihre eigene, wachsende Verunsicherung ab und glaubt noch immer ganz bei sich selbst zu sein.

Geschrieben von:

Alban Werner

Politikwissenschaftler

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