Wirtschaft
anders denken.

Lohnverfall nach deutscher Art

22.01.2021
WurstBild von _Alicja_ auf Pixabay

Warum gerade hierzulande in Schlachthöfen Menschen über Jahre für Niedrigstlöhne gearbeitet haben und was ein Werkvertragsverbot in Fleischfabriken bringt. Aus OXI 01/2021.

In Dänemark erhalten Beschäftigte in der Fleischindustrie umgerechnet mindestens 20,32 Euro pro Stunde. Dieser tarifliche Mindestlohn gilt für alle, für Inländer und Migranten aus Polen, Deutschland und anderen Ländern. Der Lebensmittel-Gewerkschaft NNF ist kein Unternehmen bekannt, das nicht tarifgebunden ist.

In Deutschland war es über viele Jahre völlig legal, Werkvertrag-Beschäftigten aus Rumänien, Bulgarien und anderen Ländern fünf Euro pro Stunde oder noch weniger fürs Schlachten und Fleischzerlegen zu zahlen. Inzwischen haben alle Anspruch auf 9,35 Euro pro Stunde, wobei diese Mindestvergütung weiterhin nicht einmal halb so hoch ist wie in Dänemark. Überdies entdecken Behörden bei Kontrollen dauernd Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte.

Über die miserable Bezahlung von Migranten und Migrantinnen in deutschen Schlachthöfen und deren unwürdige Unterbringung ist oft berichtet worden – geändert hat sich lange Zeit kaum etwas. Stattdessen ist die hiesige Fleischindustrie dank niedriger Arbeitskosten groß und stark geworden.

Warum hat diese Ausbeutung gerade hierzulande so lange so gut funktioniert? Und was bringt das im Dezember vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Verbot von Werkverträgen in zentralen Produktionsbereichen großer Fleischfabriken?

Bereits seit den 1980er Jahre arbeiten Werkvertrag-Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa in der deutschen Fleischindustrie. Diese Entsende-Praxis hat sich im Zuge der Privatisierung von kommunalen Schlachthöfen entwickelt, schreiben Thorsten Schulten und Serife Erol in einem kürzlich erschienenen Bericht der Hans-Böckler-Stiftung.

Mit der EU-Osterweiterung wächst die Zahl der entsandten Beschäftigten in Deutschland massiv an. 2004 wurden Länder wie Polen und Ungarn EU-Mitglieder, 2007 folgten Rumänien und Bulgarien. Wie bei der Erweiterungsrunde 2004 galt für Menschen aus den beiden Ländern nicht sofort die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit, sie konnten also nicht nach Deutschland kommen und sich ohne Einschränkungen einen Job suchen. Vielmehr nutzte die Bundesregierung eine Übergangsfrist und schränkte den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt für sieben Jahre ein.

Im Fall von Bulgarien und Rumänien begründete sie das damit, dass es Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte hierzulande immer noch schwer hätten, Arbeit zu finden. Es ging also vorgeblich darum, inländische Jobsuchende vor Konkurrenten aus Mittel- und Osteuropa abzuschirmen. Doch gerade das Beispiel Fleischindustrie zeigt, dass es sich um einen Schein-Schutz handelt.

Zwar durften sich Menschen aus Rumänien und Bulgarien bis Ende 2013 nicht gleichberechtigt um eine feste Stelle bewerben, Unternehmen aus den beiden Ländern wurde hingegen umgehend eine weitgehende Dienstleistungsfreiheit gewährt. Eine rumänische Firma konnte mit einer deutschen Fleischfirma einen Werkvertrag vereinbaren, nach dem sie das Schlachten von Schweinen übernimmt. Dafür entsandte sie Beschäftigte nach Deutschland.

Das ist dann nach der Jahrtausendwende in großem Stil geschehen. Zunächst kamen vor allem Menschen aus Polen zum Arbeiten, später aus Bulgarien und Rumänien. Sie erledigten über Jahre das Kerngeschäft der Fleischindustrie, das Schlachten und Fleischzerlegen. Dabei war es bis 2014 völlig legal, dass sie lediglich einen Niedrigstlohn erhalten. Denn für die Entsandten galten die Regeln des Herkunftslands. So war es erlaubt, dass ein rumänischer Beschäftigter in Deutschland zum rumänischen Mindestlohn arbeitet, der beispielsweise 2009 bei 96 Cent pro Stunde lag. Wie viel Geld die Werkvertrag-Beschäftigten tatsächlich erhalten haben und heute bekommen, ist nirgendwo erfasst. So will es die Politik. Die Bundesagentur für Arbeit teilt auf Anfrage mit, sie könne nur dann tätig werden, wenn sie eine gesetzliche Prüfpflicht habe. Und die hat sie in diesem Fall nicht. »Die entsandten Arbeitnehmer gibt es in der deutschen Statistik nicht«, sagt der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Uni Duisburg-Essen.

Es werden immer nur Einzelfälle öffentlich. Medien und wissenschaftliche Untersuchungen berichteten über Löhne von unter fünf Euro pro Stunde, heißt es in einem aktuellen Bericht des IAQ. 2004 seien im Zuge von Ermittlungen sogar Stundenlöhne von 1,70 Euro bekannt geworden, berichtet Matthias Brümmer, Branchenkenner und Geschäftsführer der NGG in der Region Oldenburg/Ostfriesland.

Auf solchen Hungerlöhnen basiert der Erfolg der deutschen Fleischindustrie. Seit der Jahrtausendwende steigt der Umsatz kräftig. Gleichzeitig sinkt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ihre Jobs erledigen nun entsandte Menschen aus Mittel- und Osteuropa für wenig Geld.

Dänische Konzerne geraten unter Druck und verlagern Teile ihrer Produktion ins Billiglohnland Deutschland. In den vergangenen zwei Jahrzehnten seien mehr als 15.000 Jobs in der dänischen Fleischbranche abgebaut worden, sagt Jim Jensen, Vizechef der Gewerkschaft NNF. Er schätzt, dass über die Hälfte nach Deutschland verlagert wurde.

Der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit lag die Vorstellung zugrunde, Menschen aus den östlichen Nachbarländern seien für Inländer eine Gefahr. Dabei lag das Problem mitten in Deutschland: Hiesige Unternehmen nutzten die EU-Dienstleistungsfreiheit und fehlende nationale Verdienstvorschriften, um Löhne und Sozialschutz zu drücken.

In Ländern wie Frankreich und den Niederlanden war und ist eine Ausbeutung in diesem Ausmaß nicht möglich, weil es dort seit Langem für die ganze Branche allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, die auch für entsandte Beschäftigte gelten. In Dänemark wiederum sind die Gewerkschaften so stark, dass sie eine branchenweite Tarifbindung durchsetzen können.

Hierzulande ist erst im August 2014 eine branchenweite Lohnuntergrenze für die Fleischindustrie in Kraft getreten – als bereits klar war, dass im Folgejahr sowieso ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn kommt, auf den auch Werkvertrag-Beschäftigte Anspruch haben. Seither seien deren Löhne etwas nach oben gegangen, sagt Dominique John, bundesweiter Leiter der Beratungsstellen von »Faire Mobilität« des DGB. Tricksereien seien allerdings immer noch allgegenwärtig, etwa Abzüge für die Unterbringung und unbezahlte Überstunden.

Tatsächlich haben die Behörden in NRW erst 2019 bei Kontrollen in 30 Großbetrieben der Fleischindustrie 8.752 Verstöße festgestellt, die meisten gegen das Arbeitszeitrecht. Handschriftliche Aufzeichnungen belegen Arbeitsschichten von 4.30 bis 20 Uhr.

Als sich im Frühjahr und Sommer 2020 Hunderte von Schlachthof-Beschäftigten mit dem Corona-Virus infizieren, legt Arbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzentwurf vor, der ab Januar 2021 ein Verbot für Werkverträge in großen Fleischfabriken vorsieht, und zwar in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung von Schlachtkörpern und Fleischverarbeitung. Auch Leiharbeit wird ab April eingeschränkt. »Die Politik muss sich die Frage gefallen lassen, warum erst gehandelt wurde, als nicht mehr ›nur‹ ausländische Beschäftigte unter den schlimmen Zuständen der Branche zu leiden hatten, sondern alle Bevölkerungsteile in der näheren Konzernumgebung«, heißt es in dem IAQ-Bericht vom Sommer 2020.

Ein Werkvertragsverbot wird zunächst nichts an den Gehaltsansprüchen ändern: Es gilt weiter der gesetzliche Mindestlohn. Das Gesetz schreibt aber auch eine elektronische Arbeitszeiterfassung vor, was den schwer nachweisbaren Entgeltbetrug über unbezahlte Mehrarbeit schwieriger macht.

Was für NGG-Justiziar Micha Heilmann noch wichtiger ist: Ein Werkvertragsverbot erleichtere es der Gewerkschaft, bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. »Fleischkonzerne wie Tönnies haben bislang mit zahlreichen Subunternehmen zusammengearbeitet. Selbst wenn es der NGG gelungen wäre, mit allen einen Tarifvertrag abzuschließen, hätte sich Tönnies andere Subunternehmen suchen können«, erläutert Heilmann. »Wenn künftig fast alle Beschäftigten direkt angestellt sind, ist klar, wer unsere Ansprechpartner sind: die Fleischunternehmen. Das verbessert die Voraussetzungen, einen branchenweiten Tarifvertrag durchzusetzen.«

Wenn dieser dann auch noch für allgemeinverbindlich erklärt wird, gibt es in der hiesigen Branche einen ähnlichen Arbeitnehmerschutz, wie er in Ländern wie Frankreich und Dänemark seit Jahrzehnten besteht.

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