Wirtschaft
anders denken.

Kapitalismus, Grundgesetz, die FDP von 1971 und der sozialistische Partisanenprofessor Wolfgang Abendroth

04.05.2018
wolfgangabendroth.orgWolfgang Abendroth

Man hört viel von Marx dieser Tage. Aber wie kann Kritik am Kapitalismus praktisch werden? Wolfgang Abendroth sah im Grundgesetz die Garantie, für eine Gesellschaft zu sorgen, in der die Ziele von Freiheit und Gleichheit nicht an den Mauern des »Stummen Zwangs« der ökonomischen Verhältnisse zerschellen. Es wäre eine Diskussion zu wünschen, die aktuelle Probleme mit dem Erbe Abendroths konfrontiert.

In dieser Woche wäre Wolfgang Abendroth 112 Jahre alt geworden. Es gehört nicht zu den Routinen des öffentlichen Geschäfts, wegen eines solch »unrunden« Jahrestags Aufhebens zu machen. Und man darf annehmen, dass die Person und sein Werk, um die es dabei gehen müsste, auch nicht gerade ganz weit oben auf der Liste des erinnerungspolitischen Betriebes steht. Das ist ein Fehler, und das merkt man nicht zuletzt in einem Marx-Jubiläumsjahr. Denn worauf könnte, worauf sollte die Erkenntnis denn hinauslaufen, die man sich mit dem großartigen Werkzeugkasten des Kapitalismusverstehers verschaffen kann, als auf praktische Kritik. Das heißt: auf wirkliche Veränderung. Und das wirft dann immer die Frage auf, wie und unter welchen Umständen solche Veränderung möglich ist.

Wolfgang Abendroth, der »Partisanenprofessor im Lande der Mitläufer«, der Staatsrechtler und Politikwissenschaftler mit der oppositionellen Biografie, ein Denker, für den »die rechtsstaatlichen Grundrechte immer eine Voraussetzung für die Realisierung einer sozialistischen Gesellschaft« waren, wie man es in einem Lexikon lesen kann. Sozialismus schien ihm nur möglich als Weiterentwicklung demokratischer Verfasstheit und bürgerlichere Freiheiten. Im »Lexikon linker Leitfiguren« steht er ganz am Anfang, natürlich »nur« aus alphabetischen Gründen, es hätte aber durchaus auch politische gegeben. 1961 wurde Abendroth aus der SPD ausgeschlossen, weil er sich mit anderen Akademikern in einem Förderverein für den ebenfalls aus der Sozialdemokratie gesäuberten SDS zusammengefunden hatte. Sein Einfluss auf die 1968er war so groß, wie vieles davon heute in Vergessenheit geraten ist.

Abendroth und die aktuellen Debatten

Wie groß diese Lücke ist, merkt man nicht nur, wenn man jüngere Linke mit dem Namen Abendroths konfrontiert, sondern auch an aktuellen politischen Debatten. Viel ist von der neuen Wohnungsfrage die Rede, die wirksam zu beantworten auf dem Weg von Mietpreisbremsen und anderen Versuchen nicht gelungen ist, weshalb nun der Blick tiefer geht, in die Ökonomie des Wohnens und von dort aus sogleich zu Fragen des Eigentums, hier an Boden und Wohnungen. Eingriffe in die Eigentumsrechte sorgen bisweilen für eine Aufregung, die nichts von Abendroth weiß. Oder die Programmdebatten, die nun auf der linken Seite des Parteiensystems laufen, und in denen meist stillschweigend um einen Punkt gekreist wird: Was macht man, wenn man mit politischen Zielvorstellungen etwa der Ausweitung des Sozialen oder des Öffentlichen an die Mauern real existierender Verhältnisse stößt, die von der kapitalistischen Eigentums- und Aneignungsordnung errichtet wird?

Abendroth hätte in beiden Fällen auf das Grundgesetz verwiesen. Seine Auseinandersetzung mit anderen Staatsrechtslehrern in der Debatte um Stellung und Bedeutung des Sozialstaatsprinzips lief darauf hinaus, die Offenheit der Verfassung zu betonen, auch das Fundament für gesellschaftliche Alternativen zu sein, die weitreichende Eingriffe in Eigentumsrechte voraussetzen. Das »Fernziel der Umstrukturierung der gesamten Wirtschaftsgesellschaft« war ihm eine Sache, die im Grundgesetz geradezu angelegt ist. Das sozialstaatliche Bekenntnis der Verfassung hielt Abendroth nicht bloß für einen Rechtsbegriff, sondern für eine Grundentscheidung, die eine demokratische und soziale Wirtschaftsordnung ermöglicht. Zwischen Demokratie und dem Sozialstaatspostulat sah Abendroth einen unauflösbaren Zusammenhang, den zu garantieren es nötig sein würde, auch die Wirtschaftsordnung umzugestalten, so dass in dieser das gesellschaftliche Interesse zum Maßstab wird.

Was die FDP noch 1971 über den Kapitalismus wusste

So zu denken, war einmal viel weiter verbreitet, als es heute oft scheint. Die Freiburger Thesen der FDP von 1971 zum Beispiel wussten, dass dort, »wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den Selbstlauf der privaten Wirtschaft nicht erreicht werden können, wo somit von einem freien Spiel der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar Perversionstendenzen für die Ziele liberaler Gesellschaft drohen«, es »gezielter Gegenmaßnahmen des Staates mit den Mitteln des Rechts« bedürfe. Die Freidemokraten, die diesen Namen damals zu Recht trugen, sahen Freiheit und Recht »nach unseren geschichtlichen Erfahrungen bedroht durch die Tendenz zur Akkumulation von Besitz und Geld, die die Reichen immer reicher werden lässt, und die Tendenz zur Konzentration des privaten Eigentums an den Produktionsmitteln in wenigen Händen«. Und: »Die Tendenzen zur Akkumulation des privaten Kapitals, wie sie etwa in der Verzinsung des Geldes, aber auch in der Wertsteigerung des Bodens sichtbar werden, sind einem über Gewinnstreben und Marktnachfrage gesteuerten Wirtschaftssystem ebenso eigentümlich, wie die Tendenzen zur Konzentration des privaten Eigentums an den Produktionsmitteln.«

Wenn also der Kapitalismus dazu zwangsläufig tendiert, Verhältnisse zu schaffen, die den zentralen Gedanken der Verfassung zuwiderlaufen, ist es nicht bloß eine Sache der »Abwehr« solcher »Perversionstendenzen«, politisch dagegen vorzugehen, sondern eine Frage, die das Grundgesetz geradezu gebietet. Wer sich heutige Debatten anhört, in denen Eingriffe in die vorherrschende Eigentums- und Aneignungsordnung vorgeschlagen werden, muss bei der Aufgeregtheit, mit der solche Vorschläge bedacht werden, glauben, hier würde gegen die Verfassung agiert. Das Gegenteil ist der Fall. Und richtig ist auch: Am Ende ist die Realisierung solcher Schritte vor allem eine Frage des politischen Kräfteverhältnisses, die Debattenlage aber zeigt an, wie diese gerade liegen.

Kapitalismus als Wirtschaftssystem – oder als Gesellschaftssystem?

Vor ein paar Monaten hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion Stellung zur »Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« genommen. Das Bundesinnenministerium, zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht von Horst Seehofer geführt, formuliert da: »Der Kapitalismus als Wirtschaftssystem ist nicht Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insofern ist Kritik am Kapitalismus dann mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar, wenn sie sich ausschließlich an den Kapitalismus als Wirtschaftssystem richtet.«

Zugleich kommt den Verfassern der Antwort offenbar gar nicht in den Sinne, dass es eine »eine Kritik, die darüber hinaus den Kapitalismus als Gesellschaftsform ansieht« geben könnte, die grundgesetzkonform ist – es wird sofort auf die »Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Diktatur« abgestellt, auf Wege zu einem Ziel, die nur »mit Gewaltanwendung« zu erreichen sind, und zu denen es dann richtig heißt, diese seien »nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar«. Den Weg, den Abendroth vorzeichnete, dass nämlich aus der Kritik auch praktische Kritik wird, also das Grundgesetz den Rahmen bilden kann für eine Umgestaltung der Wirtschaftsordnung, will die Regierung so wenig sehen, wie sie zu einer aberwitzigen Unterscheidung kommt zwischen »Kapitalismus als Wirtschaftssystem« und »Kapitalismus als Gesellschaftsform«. Als ob die Ökonomie in einem eigenen, von der Gesellschaft abgetrennten Raum ablaufen würde. Aber das kennt man, der Irrtum schlägt sich unter anderem in der Trennung von Zeitungsteilen in »Politik« und »Wirtschaft« nieder.

Wer keine »Veranlassung« hat, will nichts sagen

»Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, einzelne wissenschaftliche Ansichten zu kommentieren«, lautet der direkte Kommentar zu Abendroth, der sich als kein Kommentar tarnt. Wer keine »Veranlassung« hat, will nicht sagen, was er von einem Gedanken hält, der auf ein Verständnis des Grundgesetzes hinausläuft, in dem eine »Garantie der Möglichkeit zu legaler Transformation der sozialökonomischen und soziokulturellen Basis in Richtung auf eine sozialistische Gesellschaft, die auch real (und nicht nur juristisch-fiktiv) wirklich allen gleiche Rechte gewährt«, wie es Abendroth 1966 in »Das Grundgesetz. Einführung in seine politischen Probleme« geschrieben hatte.

Immerhin verweist die Bundesregierung auf Entscheidungen der Obersten Richter in Karlsruhe, die auf die wirtschaftspolitische Neutralität der Verfassung wert legten. Eine Politik, die ökonomische Grundfesten betrifft, »kann also nicht deshalb verfassungsrechtlich beanstandet werden, weil es etwa der sonstigen staatlichen Wirtschaftspolitik widerspricht oder weil es mit einer bestimmten dieser allgemeinen Wirtschaftspolitik etwa zugrunde liegenden volkswirtschaftlichen Lehrmeinung nicht in Einklang steht; noch weniger selbstverständlich deshalb, weil die in dem Gesetz zutage tretende wirtschaftspolitische Auffassung vom Richter nicht gebilligt wird«, hieß es einmal in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. »Grenzen für den Gesetzgeber können sich nur dort ergeben, wo sie ihm auf Grund des – richtig ausgelegten – Grundrechts gezogen werden müssen.«

Die großen Spielräume der Demokratie

Und an einer anderen Stelle: »Das Grundgesetz, das sich in seinem ersten Abschnitt im wesentlichen auf die klassischen Grundrechte beschränkt hat, enthält keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung. Anders als die Weimarer Reichsverfassung normiert es auch nicht konkrete verfassungsrechtliche Grundsätze der Gestaltung des Wirtschaftslebens. Es überläßt dessen Ordnung vielmehr dem Gesetzgeber, der hierüber innerhalb der ihm durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen frei zu entscheiden hat, ohne dazu einer weiteren als seiner allgemeinen demokratischen Legitimation zu bedürfen. Da diese gesetzgeberische Gestaltungsaufgabe ebenso wie die Gewährleistung von Grundrechten zu den konstituierenden Elementen der demokratischen Verfassung gehört, kann sie nicht im Wege einer Grundrechtsinterpretation weiter eingeschränkt werden, als die Einzelgrundrechte es gebieten. Dabei kommt den Einzelgrundrechten die gleiche Bedeutung zu wie in anderen Zusammenhängen: Nach ihrer Geschichte und ihrem heutigen Inhalt sind sie in erster Linie individuelle Rechte, Menschen- und Bürgerrechte, die den Schutz konkreter, besonders gefährdeter Bereiche menschlicher Freiheit zum Gegenstand haben. Die Funktion der Grundrechte als objektiver Prinzipien besteht in der prinzipiellen Verstärkung ihrer Geltungskraft.«

Der Gewerkschafter Hans-Jürgen Urban hat vor einiger Zeit daran erinnert, dass die Interessen von Kapital und Arbeit sich in der kapitalistischen Eigentums- und Aneignungsordnung materialisieren. »Diese Struktur stellt eine Dynamik auf Dauer, die den Reproduktionsinteressen der Arbeit (sowie der Gesellschaft und der Natur) entgegensteht und erzielte Erfolge stets zum Gegenstand neuer Kämpfe werden lässt. Sollen die Ideen von sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlicher Solidarität und Humanität nicht an dieser Struktur zerschellen, muss sie selbst früher oder später zum Objekt normativ orientierter Transformationen werden.«

Es wäre eine Diskussion zu wünschen, die aktuelle Probleme mit der Idee von Wolfgang Abendroth konfrontiert, laut der eine »legale Transformation der sozialökonomischen und soziokulturellen Basis in Richtung auf eine sozialistische Gesellschaft« möglich ist. Man wird dabei den Begriff des Sozialismus aus dem Munde eines immer oppositionellen, linkssozialistischen Demokraten nicht als Plädoyer verstehen können, zurück zu vergangenen autoritären Systemen zu streben. Sondern als Aufforderung, durch Ausweitung der Demokratie auf die Sphäre der Ökonomie das Versprechen individueller Freiheit erst noch zu vollenden, indem die materiellen Einschränkungen dieser Freiheit durch bewusste, demokratische Eingriffe in Produktion und Verteilung immer weiter gemindert werden. Wer die Potenziale der Freiheit zu entfesseln versucht, die auf dem Niveau der gesellschaftlichen Reichtumsproduktion längst für alle möglich wären, aber aufgrund der sozialen Asymmetrie in der bestehenden Ordnung gefangen bleiben, kommt an Abendroth nicht vorbei. Es geht um »die Ziele liberaler Gesellschaft«. Eine Linke, die jetzt erklärt, ihre Politik »unterscheidet sich grundsätzlich vom Liberalismus«, hat das nicht verstanden.

Kurzbiografie

Wolfgang Abendroth, am 2. Mai 1906 in Elberfeld geboren, das heute Teil von Wuppertal ist, studierte Recht und Volkswirtschaftslehre, arbeitete dann als Gerichtsreferendar, bis das Nazi-Regime den Sozialisten und Marxisten in die Illegalität zwangen. Als Kritiker des Kurses der stalinisierten KPD, die den verhängnisvollen Kurs der »Sozialfaschismustheorie« verfolgten und in der SPD den Hauptfeind sehen wollten, schloss sich Abendroth der Kommunistische Partei-Opposition an, engagierte sich bei der oppositionellen Gruppe »Neu Beginnen«, verfolgte seine Jurisprudenz weiter, promovierte in der Schweiz, wurde von den Nazis verhaftet, saß wegen »Hochverrats« im Zuchthaus und wurde schließlich von den Faschisten in ein Strafbataillon gezwungen, das in Griechenland eingesetzt wurde, wo Abendroth mit dem antifaschistischen Widerstand kooperierte und desertierte. Er kam in britische Kriegsgefangenschaft, trat in die SPD ein, suchte zurück in Deutschland wieder Anschluss an die Juristerei.

Verschiedene kurze Stationen an Universitäten in der damals Sowjetischen Besatzungszone folgten, Abendroth ging später in den Westen, wurde schließlich Hochschullehrer in Marburg, und blieb an der Universität bis zu seiner Emeritierung 1972. Zehn Jahre zuvor gehörte er zu den Mitgründern des Sozialistischen Bundes, der sich für die Vernetzung der neuen Linken in der BRD einsetzte. Abendroth war in der Friedensbewegung aktiv, engagierte sich gegen Berufsverbote und KPD-Verbot und gründete den Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit. Jürgen Habermas nannte ihn einmal »Partisanenprofessor im Lande der Mitläufer«. Demokratisierung der Hochschule, Demokratisierung der Bundesrepublik, Demokratisierung im Kapitalismus, das wurden zentrale Themen für Abendroth, der sich auch mit der Geschichte der Arbeiterbewegung befasste.

Wichtige Bücher von Abendroth sind »Die deutschen Gewerkschaften« von 1954, »Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie« von 1964, die »Sozialgeschichte der europäischen Arbeiterbewegung« von 1965« und »Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme von 1966«. Von der Rosa-Luxemburg-Stiftung unterstützt sind seit einiger Zeit digitalisierte Tonaufnahmen von Wolfgang Abendroth im Internet veröffentlicht. Zudem existiert eine Wolfgang-Abendroth-Stiftungsgesellschaft, im Umfeld der WASG entstanden, die »die Zusammenarbeit von Menschen für eine Alternative zur herrschenden neoliberalen Wirtschafts- und Sozialpolitik fördern« will.

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